Zitat:
Zitat von Winni
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
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Oh man. Falscher kann man den Sachverhalt nicht ausdrücken.
Im Übrigen könnte man ggf. rückwirkend Kosten für die "Nutzung" des Grundstücks geltend machen. Wenn diese Kosten den Wert des FHZ übersteigen, kann vom Pfandrecht Gebrauch gemacht werden. -> Verfall des Eigentums.
Allerdings muss man auch in diesem Fall den Eigentümer kontaktieren.