21.01.2013, 15:49
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Herborn
Fahrzeug: BMW E46 M3
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Zitat:
Zitat von Winni
Auf einem Privatgrundstück steht ein Auto....was sollte denn das das Ordnungsamt interessieren??
Wenn der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug entfernt haben will, so muß er auf eigene Kosten nen Schlepper beauftragen.
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
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Genau so ist es! 
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