Auf einem Privatgrundstück steht ein Auto....was sollte denn das das Ordnungsamt interessieren??
Wenn der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug entfernt haben will, so muß er auf eigene Kosten nen Schlepper beauftragen.
Eine Eigentumsübertragung findet nicht und nirgens statt.
Der Besitzer, auch wenn im Moment unauffindbar, bleibt der Besitzer.
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