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Zitat von PacificDigital
insbesonders da eh anschliessend eine AU durchgeführt werden muss. 
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Habe früher in einige e32 und e34 KLR von GAT oder Twin Tec verbaut und nie eine neue AU benötigt. Wozu auch? Der Einbau wir durch die einbauende Werkstatt oder bei bereits eingebautem KLR durch eine AU-fähige Werkstatt oder TÜV bzw. Gutachter bescheinigt. Steueränderungsantrag ausfüllen, Einbaubescheinigung dazu und ab zum Strassenverkehrsamt und eintragen lassen, neuer Steuerbescheid kommt automatisch. Im übrigen hat @Smarty86 vollkommen Recht mit dem e38.