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Alt 25.09.2012, 07:33   #3
Andimp3
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Du hast für diese Schlechtleistung Geld bezahlt ???

Ist ja wohl der Oberhammer - schließlich kommst Du mit leuchtender ABS-Leuchte nicht durch den TÜV.

Und nun:

1. Schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) die Werkstatt auffordern nachzubessern hierzu eine fixe Frist setzen (zB "bis spätestens 5.10.2012) und für die Nichterfüllung Dein Geld zurück verlangen

2. Verstreicht die Frist würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt machen lassen.

Ist ne ganz klare Sache von mangelhafter Ausführung.
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