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Alt 07.08.2012, 10:57   #6
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Elmshorner Beitrag anzeigen
Verstehst du was ich meine?
Ja, habe ich auch vorher bereits.
Die Werkstatt hat ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichtet. Da kann ja nun die Versicherung nichts zu. Meiner Ansicht nach greift an dieser Stelle der Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) §634 BGB.
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