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Alt 11.07.2012, 19:08   #3
Joerg
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Zitat:
Zitat von motorv8a Beitrag anzeigen
Ich glaube auch nicht das es LKA Beamten möglich ist solches Fachwissen zu besitzen eine GUTE Modifikation nachzuweisen.
Täusch dich da nicht. Die Sonderteams die etxra dafür gegründet werden haben auf alle Fälle mehr Ahnung als dein und kennen sich sehr gut mit der Materie aus.


Zitat:
Zitat von motorv8a Beitrag anzeigen
+ Wie gesagt mein Problem: Wer zahlt die 20.000km Unterschied laut Kaufvertrag?
In der Regel vermutlich niemand. Der Händler wird schnell nachweisen, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, bzw das Fahrzeug überprüft hat. Eine Manipulation war demnach unter normalen Prüfverfahren nicht festzustellen, was ihm vermutlich ein Gutachter auch bestätigen wird, so wie du den Fall schilderst. Einfach wird das sicherlich nicht und ob es sich lohnt wegen der paar Km ist fraglich. Viel springt da eh nicht dabei raus. Denke die Option die @wilfried hier vorgeschlagen hat fast sinnvoller. Außergerichtliche Einigung in Form von Vergünstigungen etc.


Zitat:
Zitat von motorv8a Beitrag anzeigen
+ Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - aber erst seit diesem Jahr. Ich glaube nicht das sie den Fall übernimmt da der Autokauf 2010 / Feststellung der Manipulation in 2011 war.
Da solltest du in deinen Vertrag schauen oder bei deiner RSV eine Anfrage machen. Das Bekanntwerden des Ereignisses war nach Abschluss. Der Schaden, für dich nicht erkennbar vor Abschluss.

Fraglich bleibt leztendlich ob es deine Versicherung überhaupt zu interessieren hat, denn diese hat nach dem Diebstahl nach Gutachten bezahlt. Nach nun neuer Erkentnis war dieses Gutachten aufgrund der Umstände falsch. Die Versicherung bezahlt nach Gutachten / Wiederbeschaffungswert unabhängig davon, was du als Käufer für das Fahrzeug bezahlt hast.


Gruß
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