Zitat:
Zitat von mevox
Desweiteren Brauch keiner Xenonscheinwerfer (wenn originalteil) eintragen lassen. Dies wurden von BMW schon gemacht, sie wurden typisiert, und sind somit generell am E38 Zulässig.
WENN, dann muß die Ausnahmegenehmigung mit Hinweis (Hier: auf die fehlenden ALWR) eingetragen .
|
Falsch.
Aber nochmal erklär ich das nicht

.