Zitat:
Zitat von Auric
Du meinst der Käufer der den Wagen übernimmt wird die Ansauganlage demontieren um nachzusehen ob die Drallklappen fehlen und dann den Verkäufer auf "Unterschlagung" verklagen
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Hi,
der Käufer wird vermutlich nicht nachschauen und wahrscheinlich nicht einmal danach fragen. Aber ggf. von einer schlauen (BMW)Werkstatt darauf hingewiesen, daß die werksseitigen Drallklappen fehlen.
Viele herzliche Grüße
Günter