...Du hast keine Ahnung, liest nicht was ich geschrieben habe und musst Argumente Dritter bedienen...ich hab mittlerweile ne Stellungnahme von TÜV Sachverständigen mit TB aus meinem Bekanntenkreis:
Es ist so wie ich angenommen habe. Keine ABE o Eintragung nötig mit den entsprechenden Einschränkungen §§19 + 49 StVZO und EG 31970L0157 !
LG Mark
PS: Foren sind Fluch und Segen, viele haben echt Ahnung und geben Sie weiter, die meisten brillieren mit Halb- und Unwissen und schreiben einen Dumfug das sich die Balken biegen:
oder jede Motorüberholung müsste eingetragen werden. (Hubraumveränderung)
Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig.
NATÜRLICH wird bei der Motoreninstandsetzung der Hubraum vergrößert ! - Jeder Übermaßkolben, es gibt i.d.R. 4 Reparaturtufen +0.25, 0.50,075 und 1mm, verändern den Hubraum. Sie sind nur verbaubar wenn gleichzeitig die Zylinder im Durchmesser vergrössert werden. - Und ganz sicher nennt sich das dann NICHT Tuning !
Nun werd' doch mal nicht albern: wie Du selbst schreibst, handelt es sich um Reparatur und nicht um Vergrößerung.
..ok ich erweitere den Zylinder um 1mm und der Hubraum wird nicht größer ? - Ist klar die Erde ist auch ne Scheibe..........
