Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Das erscheint mir sehr merkwürdig. Ich denke, dass es schnurzpiepegal ist, um welche Werkstatt es sich handelt, einzig alleine wird der Wert vor der Verunfallung abzüglich eines eventuellen Restwertes die Obergrenze setzen. Zusätzlich ergänzt um die 130 % -Regel.
Eben nicht! Bei Autos ab einem gewissen Alter ( ich glaube, der Anwalt sagte etwas von älter als 8 Jahren) könnten die Versicherungen von den meistens teureren Vertragshändlern auf freie Werkstätten verweisen. Natürlich habe ich die freie Werkstattwahl, wenn ich den Schaden sofort regulieren lasse. Will ich aber den Preis des Schadens ausbezahlt haben, dann muss ich nachweisen, dass mein Wagen immer in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert wird/wurde. Falls nicht, kann die Versicherung den Geldwert einer Reparatur in einer freien Werkstatt ansetzen. Und da gehen die von einem Durchschnittswert ihrer Kooperationswerkstätten aus.
Das wäre ja glatt eine pauschale Benachteiligung mancher Werkstätten - kann ich mir nicht vorstellen.
Auch nicht wirklich! Die unterscheiden nur zwischen Vertragshändlern / Niederlassungen und freien Werkstätten. Wo du letztlich reparieren lässt, dass kannst du frei entscheiden. Wenn ich mich richtig erinnere geht es nur darum, wenn ich die Schadenshöhe ausbezahlt haben möchte. Und da hat keine Werkstatt was von.
Viele Grüße
Harry
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Und sind wir doch mal ehrlich! Wir alle fahren mit einem unverschuldeten Schaden zum Vertragshändler für einen Kostenvoranschlag, weil wir wissen, dass dieses dann höher ausfällt, als in einer freien Werkstatt. Und das versuchen die Versicherer auf diese Art zu reduzieren.