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Alt 10.01.2011, 17:21   #16
Andimp3
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Zitat:
Zitat von fuffiefrau Beitrag anzeigen
1. den Händler die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, entweder gegen schriftliche Kostenübernahmeerklärung hier vor Ort, oder durch seine Abholung durch ihn.
Nein, dem ist leider nicht so ! Erfüllungsort für die Nachbesserung (die Möglichkeit musst Du dem Verkäufer einräumen) ist der Ort an dem das Fahrzeug verkauft wurde. Siehe dazu auch Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier.
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