Zitat:
Zitat von fuffiefrau
1. den Händler die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, entweder gegen schriftliche Kostenübernahmeerklärung hier vor Ort, oder durch seine Abholung durch ihn.
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Nein, dem ist leider nicht so ! Erfüllungsort für die Nachbesserung (die Möglichkeit musst Du dem Verkäufer einräumen) ist der Ort an dem das Fahrzeug verkauft wurde. Siehe dazu auch
hier.