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Zitat von tomblue
Steuerlich ist es zumindest noch ein Unterschied, ob der Leasingnehmer/Käufer eine Personengesellschaft, oder eine Kapitalgesellschaft ist.
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Wo siehst Du da einen steuerlichen Unterschied?
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Zitat von tomblue
Wenn man einfach rechnet ergeben sich beim Kauf Abschreibungen pro Jahr in Höhe von 16,7%. (AFA Kfz ist 6 Jahre !) Nach 36 Monaten dann 50%.
Wenn man für das Leasing man eine Rate von 1% unterstellt, hätte man 12% Leasingkosten p.a. oder nach 36 Monaten eben 36%.
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Die Rechnung ist zu "einfach", da der Käufer nicht vom Listenpreis abschreibt, sondern vom um den Rabatt reduzierten Kaufpreis (ohne USt). Bei einem Rabatt von z.B. einfach gerechnet 20% hätte er dann nach 36 Monaten ein Äquivalent von 40% abgeschrieben (100-20=80 x 50%AfA).