Zitat:
Zitat von rudolfgoetze
Ich weiß nur, daß eine AHK nicht mehr eingetragen werden muß , sondern nur über ein Prüfzeichen , bestehend aus einem wellenförmigen Symbol und einer Zahl verfügen muß.
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Das stimmt so nicht. Lies dir mal meine Beiträge ab diesem hier durch:
http://www.7-forum.com/forum/5/anhae...ml#post1569809
Und wie Du da lesen kannst, passiert es heute leicht, daß entscheidende Dinge bei der Neuausstellung von Papieren "aus Versehen" rausgelöscht werden, wie z.B. ab Werk verbaute AHKen.
Dementsprechend könnte das:
Zitat:
Zitat von rudolfgoetze
Meine ist nicht eingetragen und hab auch keine ABE dafür.
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...bei einer Originalen AHK durchaus "normal" sein (im Sinne der Kfz-Zulassungsstelle, nicht nach meinem Verständnis), aber wenn ich das so lese:
Zitat:
Zitat von rudolfgoetze
Mal 'ne andere Frage : Der Vorbesitzer hat die Elektrik mittels sogenannter Stromdiebe / Abzweigverbinder direkt an die Kabel der RüLi angeschlossen. Ist doch nicht original so gedacht - oder?
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...würde ich mal davon ausgehen, daß deine AHK nicht original ab Werk verbaut war. Dann wäre eine AHK-Modul von BMW verbaut gewesen.
Also solltest Du dir das vielleicht besorgen. Ebenso eine Einbauanleitung (die zugleich als ABE gilt) und eine TÜV-Abnahme zzgl. Eintragung.
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