Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  McTube
					 
				 
				Was ist denn von dem Fund zu halten: 
			
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 Ja, das Thema stellt sich, wobei ich da noch auf belastbare Quellenangaben warte. Bisher wird immer salopp von der 
Sommerreifenfahrt bei Schnee -> Unfall -> eigene VK-Versicherung sperrt sich 
gleich mal locker auf "gilt womöglich auch bei Winterreifen mit wenig Profil" geschlossen.
Aus meiner in #049 verlinkten schönen Quelle:
Die eigene Vollkaskoversicherung kann die Regulierung des Schadens nach § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verweigern, sofern der Schaden durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht worden ist. Aber: Für Versicherungsverträge, die seit dem 01.01.2008 abgeschlossen worden sind, gilt die Besonderheit, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eine Zahlung nicht völlig ablehnen, sondern nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, die Leistung nur angemessen kürzen darf.
Das "Problem" stellt sich dann gar nicht mehr, wenn man aufpaßt und beim Versicherungsvertrag auf den "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" durch den Versicherer achtet. 
Also ich bin da ganz entspannt bei dem Thema. 

 Warum wohl bloß? 

