Zitat:
Zitat von Sheriff
Es sollte ein dem Zustand entsprechender Zeitwert ermittelt werden und die Reparaturkosten sollten nicht mehr als 130% des Fahrzeugwertes betragen, teile dieses dem Gutachter ruhig mit. Denn wenn der Wagen totgeschrieben wird (Totalschaden), dann kriegst du nur Zeitwert minus Restwert ausbezahlt. Wenn du den Wagen aber noch mind. 6 Monate nutzt, darf die Reparatur bis zu 30% über dem Zeitwert liegen.
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Ein raffinierter Gutachter schreibt den Wagen tot und macht eine gute Zeitwertangabe / Restwert = 0. Dazu holt er sich mind. 3 Angebote von Händlern um diesen zu datieren.
Mehr muss ich dazu jetzt nicht sagen oder?
Das ist die bessere Methode, zumindest bei meinem.
Gruß,
Alex