Zitat:
Zitat von RS744
Da sollen sich die Gerichte durch die Instanzen dran auslassen; immerhin könntest Du ja einen Präzedenzfall hochbringen, und damit in die Geschichte eingehen und der Rechtsfortbildung einen unschätzbaren Dienst erweisen. Wie wärs?
Ich würde sogar noch einen Schritt eher ansetzen und mich fragen, worin genau hier überhaupt eine Urkunde zu sehen ist.
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Die Aussteller-Erkennbarkeit ist insoweit gegeben, als auf der Plakette entweder die Zulassungs-Nummer (AU-Betriebsnummer) der AU-authorisierten Werkstatt oder der Name der Prüforganisation o.ä.. zu finden ist.
Sie ist also die verkörperte Gedankenerklärung eines Beliehenen darüber, dass das Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen eingetragen ist, eine bestimmte Beschaffenheit hat. Sie beweist/bezeugt somit den Inhalt, dass die in der Plakettenverordnung vorgebenen Voraussetzungen für eine bestimmte Plakettenfarbe erfüllt sind.
Anders als die HU-Plakette stellt sie nicht nur mit dem Fahrzeug (bzw. dem Nummernschild) zusammen eine zusammengesetzte Urkunde dar, weil das Kennzeichen (im Gegensatz zur HU-Plakette) direkt auf der Urkunde eingetragen wird.
Urkunde ist sie schon vor dem Aufkleben (ab dem Moment, wo das KZ eingetragen), die beabsichtige Wirkung erlangt sie zwar erst aufgeklebt...das stört aber nicht.
Ich persönlich seh da bei der Urkundeneigenschaft also kein großes Problem... ist schon ne Urkunde, den Dingen.
Natürlich: nur meine Meinung
Was die Rechtsfortbildung durch Präzedenz angeht müsste ich ja schon warten, bis mir die Ursache (in Form Verwaltungsakt Bußgeldbescheid)von aussen vorgeben wird ... was ziemlich unwahrscheinlich ist
Zitat:
Zitat von 7777
Hmmm, warum hab ich dann eine grüne Plakette bekommen?
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Aus dem gleichen Grund wie ich: Weils viele Idioten gibt...
Genau das ist ja der diskutierte Fall: du hast eine inhaltlich unrichtige aber echte Plakette...
Gruß,
Kai