Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Stiefelknecht
					 
				 
				Hööö  
Blick ich jetzt ned  
Wird doch nach Gutachten abgerechnet, 
den Nachweis kann ich ja erst nach durchgeführter Rep erbringen, nee  
MfG 
Chris  
			
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 Wenn eindeutig der Gegner schuld ist nimmst du dir einen freien Gutachter den Du gut kennst bzw deine Werkstatt, dann damit mit 14 Tagen Ausfall abrechnen.
Die Werkstatt schreibt Dir neutral das der Wagen nach Gutachten fachgerecht Instandgesetzt Wurd in einem entsprechenden Zeitrahmen.
Du nimmst den vollen Betrag Plus das Ausfallgeld mit, fertig und falls die nörgeln ohne Diskussion nem Anwalt geben nicht selber mit sowas rumärgern.
Übern daumen hast ca 1000,- Euro eingebüst.
Naja nächstes mal dann.
Ansonsten knitterfreie Fahrt wünsch ich.
G. Matze