Macht wahrscheinlich Sinn, weil der Schaden sowieso in einer Höhe liegen wird, wo Selbstzahlung keine Rolle spielt. Ansonsten würde ich das anders sehen.
Aber mal was anderes: Angenommen ich lasse den Schaden fürstlich reparieren (mit Abtretung; also so, dass ich mit der Abrechnung nichts zu tun habe). Jetzt kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die mit eine Teilschuld zuspricht (man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen usw.). Dann schneide ich mir aber selber auch ein wenig ins Bein, oder nicht?
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