Zitat:
Zitat von gandalf
Gutachter von der Versicherung  , immer einen eigenen Nehmen.
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Nochmal: Kannst du nicht, es sei denn, du zahlst ihn selbst!
Es ist ein Kaskoschaden, kein Haftpflichtschaden. Da gelten genau die Bedingungen, die dein Versicherer dir diktiert!
Gruß
Mark