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Alt 21.09.2009, 08:34   #35
timo1978
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Fahrzeug: 730i V8 (25.06.1992), Scania 164 V8
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Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Na, wenn Du meinst...Ich lass Dich mal in dem Glauben.

Ne, ich kann doch nicht anders.
Die BE, nicht die ABE des Fahrzeugs erlischt.
Das ist aber nach der Reformierung der StVZO, als der Bereich Zulassungsrecht zur FVZ geworden ist, vollkommen egal, da § 19 StVZO NICHT bußgeldbewehrt ist.
Wenn Du das in der o.g. Kombination "eingetragen" hattest, wäre das ruckzuck auch wieder ausgetragen worden.
Ein zu lauter Auspuff oder eine zu laute Auspuffanlage kostet 25 Euro. Damals war es teurer.
ABE für Endrohre beim Eisenmann?? Ich sach ma so:
25 Euro? Und keine Punkte? Das wäre ja zu ertragen. Anno 1900Schnee hab ich dafür mal mehr bezahlt und Punkte bekommen (oder war es 1Punkt). Wie gesagt, mit der ABE für die Endrohre, daß war bei meinem E36 so, war auch mein erster Eisenmann! Währe schön wenn jetzt ein Gutachten dabei ist, teuer genug ist er ja. Aber da werde ich gleich mal beim C. Reuter anrufen und nachfragen ob Gutachten oder nicht!
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