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Alt 05.09.2009, 21:39   #10
amnat
† August 2024
 
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Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
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Woll Karlo ja, ich erinnere mich.

Tja, so wie ich das sehe ändert sich der Faktor X nur wenn das Fahrzeug "mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem (TSP) für den Anhängerbetrieb ausgestattet ..." ist. "... kann der Wohnwagen / Anhänger ohne Stabilisierungseinrichtung ... X= ... erhalten."

Ob ein evtl. vorhandenes ESP dafür genügt, das weis ich leider nicht.

EDIT: So errechnen Sie das neue Massenverhältnis Faktor = X:
Die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf von der Leermasse des Zugfahrzeuges höchstens betragen: Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg (2) X = 0,3
2) Beachten SIe die weiteren gesetzlichen Bestimmungen!

Geändert von amnat (05.09.2009 um 23:00 Uhr).
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