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Alt 09.08.2009, 11:44   #12
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von dani_handball Beitrag anzeigen
dies is a bissl unlogisch für mich.
"sommerreifen müssen immer über der eingetragenen höchstgeschwindigkeit liegen...
winterreifen nicht, da reicht ein gut sichtbarer aufkleber im innenraum."
das ist wahrscheinlich eine ungeschriebene Regel,oder?
nö, das ist der §36 I STVZO

Zitat:
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. [...] Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.
die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.
die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

[...]
Gruß,
Kai
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