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Alt 02.08.2009, 16:20   #3
comd
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 01.09.2002
Ort: Spenge
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
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Auszug aus den Michelin-Bedingungen und zum Thema Reifenreparaturen

b) Sind die genannten Bedingungen erfüllt, so funktioniert die Rundumreifengarantie wie folgt:
– Kann der Reifen repariert werden, so wird die Reparatur ausgeführt und die Kosten der Reparatur werden dem Mitglied von Michelin erstattet.
– Kann der Reifen nach sorgfältiger Untersuchung nicht repariert werden oder hat er bereits die gesetzliche Verschleißgrenze erreicht, so wird er durch einen Reifen gleichen Typs der Marke MICHELIN ersetzt. Der Kaufpreis des Ersatzreifens (maßgeblich ist der Betrag auf dem Kaufbeleg) wird dem Mitglied je nach Alter des Serviceanspruchs für den betreffenden Reifen wie folgt erstattet:
– 50 % des Rechnungspreises im ersten Jahr des Serviceanspruchs (in den ersten 12 Monaten);
– 25 % des Rechnungspreises im zweiten Jahr des Serviceanspruchs (in den zweiten 12 Monaten). Bei einem Austausch des defekten Reifens gehen die Kosten für Demontage/Auswuchten/Montage zulasten des Mitglieds.
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Hartmut
der gerne Dieselt
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