Zitat:
Zitat von RS744
Um den VN die neumodische Werkstattbindung schmackhaft zu machen, sagen einige Versicherungen in diesem Falle die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Reparaturdauer vertraglich zu. Das müßtest Du dann nachsehen, ob Du so einen Vertrag hast (ratsam ist der trotzdem nicht).
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Hi Ralf,
warum ist die Werkstattbindung nicht ratsam ?
Gruß,
Rudi