Zitat:
Zitat von BlacKi
das auto ist in dem zustand nicht verkehrstauglich. sonst würde er sich hier nicht melden.
die versicherung übernimmt keine schadensfälle, wenn der unfall wegen der untauglichkeit beigetragen hat.
daher, wenn sie ihm das nachweißen könnten, hätte er keinen versicherungsschutz.
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Wenn das eine Werkstatt gemacht hat und die Ihn so vom Hof fahren lässt dann hat max die Werkstatt ein Haftpflicht Problem.
Lg Franz