Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Quatsch mit Soße 
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das auto ist in dem zustand nicht verkehrstauglich. sonst würde er sich hier nicht melden.
die versicherung übernimmt keine schadensfälle, wenn der unfall wegen der untauglichkeit beigetragen hat.
daher, wenn sie ihm das nachweißen könnten, hätte er keinen versicherungsschutz.