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Alt 15.03.2009, 18:51   #1
Sheriff
Alpinator
 
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Zitat:
Zitat von boxerheinz Beitrag anzeigen
Und nach dem einbau eines Kaltlaufreglers wieder AU ansonsten wird nichts eingetragen,da die neuen werte im Beiblatt notiert werden und eine Werkstatt das abstempeln muß.
Wäre mir neu!
Wir haben schon diverse Minikats, Kaltlaufregler, EGS-Systeme, DPF usw. verbaut und noch nie kam jemand vom Amt zurück wegen fehlender AU.

Relevant ist lediglich eine Einbaubescheinigung der AU-Werkstatt. Durch diese Systeme ergeben sich ja auch keine geänderten Werte und die verbesserten Abgaswerte beim Kaltstart würden sich lediglich auf einem Prüfstand mit einem Abgasvollgutachten ermitteln lassen, was mit satten vierstelligen Summen beim TÜV erledigt werden kann, aber längst nicht mit einem AU-Tester.

Gruß
Mark
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