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Alt 22.02.2009, 16:50   #1
MiMe74
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Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
ausnahmegenehmigung gibt es für dich, wenn du in einer umweltzone wohnst oder arbeitest und es nachweisbar keinen filter für dein auto gibt.
diese ausnahme gilt dann aber nur für den einzelfall dieser speziellen umweltzone und nicht allgemein
War der Meinung, daß sie diesen Teil des Umweltplaketten-Schwachsinns wieder revidiert hätten...!?
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