Zitat:
Zitat von ArgoN
Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.
Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung
Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
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Ich will nichtmal meinen, dass die vom Defekt wussten. Da man mir nach mittlerweile 6 Telefonaten (die letzten davon schon sehr pissig) noch immer keine Garantieurkunde zugeschickt hat bzw. der Defekt ins lächerliche gezogen wird, habe ich natürlich auch keine Lust mehr, freundlich mit dem Händler umzugehen.
Mein nächster Schritt ist auf jeden Fall der Gang zu meinem Anwalt.
Bin mit dem Wagen am 02.01.09 nach Hause gefahren. Am Dienstag, den 06.01. hatten wir ihr in auf der Bühne und haben den Mangel entdeckt.
Tags drauf habe ich sofort angerufen.
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
Was kann ich nun tun?
Nen Schreiben an den Händler mit sämtlichen Fakten inkl. Vermerk mit der Androhung des Ganges zum Anwalt?
Gruß Adi