Zitat:
Zitat von Billy
Die 130 Prozent Regel besagt,dass dir die Versicherung unter bestimmten Umständen statt 100 Prozent Wert des Fahrzeugs bis zu 130 Prozent ersetzt.
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So weit korrekt. Nämlich dann, wenn die Restitutionskosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes ausmachen
und Du das Auto instand setzen lässt und entsprechenden Nachweis erbringst.
Noch Fragen

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Pass bei dem Gutachter nur auf und trau Dich ggf., dem auch mal auf die Finger zu klopfen. Bei der
sachverständigen Bewertung sind Spannen von bis zu € 4.000,00 für ein und das selbe Auto drin. So wurde mein 1996er am 30. September 2008 mit einem Wiederbeschaffungswert von rund € 6.800,00 taxiert, während zwei Wochen später ein anderes Gutachten aus einer anderen Region einem 2000er 735i rund € 7.000,00 attestierte.
Bei meinem Vollkaskoschaden im März 2004 taxierte der Hausgutachter meiner Versicherung den Wiederbeschaffungswert mit rund € 18.000,00. Im Oktober schickte die selbe Versicherung einen anderen Gutachter zur Ermittlung des Schadens wegen Teilediebstahls heraus. Dieser bezifferte den Wiederbechaffungswert mit irgend etwas knapp unter € 13.000,00 -
Also € 5.000,00 Wertverlust sieben Monate später
!
Dir viel Glück bei der
Versilberung des Aschehaufens.