Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
Techno Classica 2006
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
12.10.2016, 23:45
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Norddeutschland
Fahrzeug: F01 760i (10.14) / E93 335i Cabrio (03.12)
|
Beweislastumkehr Gebrauchtwagenkauf
Vielleicht ist das dem ein oder anderen schon bekannt, mir war das neu:
https://www.welt.de/wirtschaft/artic...chbessern.html
|
|
|
14.10.2016, 11:53
|
#2
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 06.10.2016
Ort: Berlin
Fahrzeug: E65-730d
|
Hi,
mir ist das auch neu. Aber ich finde, dass es eine gute Entscheidung ist.
Ich denke nämlich, dass unter den Händlern mehr schwarze Schafe sind, als unter den Käufern. Somit wird die Gefahr, dass dieses Gesetz ausgenutzt wird, etwas eingeschränkt.
|
|
|
14.10.2016, 12:27
|
#3
|
-
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
|
Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich als Käufer in den ersten 6 Monaten ohnehin nichts beweisen muss.
Nun kann man vielleicht noch dahingehend nachbessern, dass man die Gewährleistung wenigstens dann ausschließen kann, wenn man als Selbständiger sein eigenes Fahrzeug verkauft. Das ist ja nicht so schwer vom Autohändler abzugrenzen.
Ich musste den gebrauchten X1 meiner Frau an einen Händler verkaufen, weil die als freiberufliche Hebamme gewährleistungspflichtig ist, weil der Wagen in den Büchern war.
|
|
|
14.10.2016, 12:33
|
#4
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Norddeutschland
Fahrzeug: F01 760i (10.14) / E93 335i Cabrio (03.12)
|
Zitat:
Zitat von Salvador Dali
Ich musste den gebrauchten X1 meiner Frau an einen Händler verkaufen, weil die als freiberufliche Hebamme gewährleistungspflichtig ist, weil der Wagen in den Büchern war.
|
Danke für diesen wertvollen Hinweis, da habe ich mir noch garkeine Gedanken zu gemacht. Steht zwar momentan nicht an, aber werde ich im Hinterkopf behalten.
|
|
|
14.10.2016, 18:19
|
#5
|
Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
|
Selten einen dermaßen schlechten Artikel gelesen.
Wer schon von § 476 Bundesgesetzbuch spricht. Das Gesetz heißt "Bürgerliches Gesetzbuch" und den fraglichen Paragraphen gibt es schon seit der Schuldrechtsreform 2001.
Diese Vermutung zugunsten des Käufers gab es schon seitdem. Sie ist jetzt nur in Randbereichen ausgedehnt worden.
Aber Vorsicht. Das gilt nicht überall. Bei Verkauf von privat an privat unter Auschluss der Sachmängelhaftung hilft einem § 476 BGB weiterhin nicht.
|
|
|
15.10.2016, 09:08
|
#6
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2013
Ort: Regensburg
Fahrzeug: E23 735i Highline (02.86) , E38-750i (12.96) , E38-740iL Individual LPG KME (02.98)
|
Also der Artikel...
Zitat:
Die sind aber sowieso nur eine Kulanzleistung der Händler. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben die Kunden in der Regel nicht.
|
Genau diesen rechtlichen Anspruch gibt es durch die Fernabsatzverträge.
|
|
|
15.10.2016, 09:42
|
#7
|
Der erste Marrakeshbraune
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Land der Könige LDK
Fahrzeug: E38 730iA (09.94) / BMW 420dA F36 Gran Coupé LCI M-Paket LED Navi Prof Soundsy / Kymco MAXXER 450i 4x4 Offroad (LOF) / Audi A5 B9 FL Sportback S-Line
|
So ist es, die Beweislastumkehr gibt es schon lange, ist also nichts neues.
Anders ist es bei den Fernabsatzverträgen, so wie Synd das schon sagt, wenn ein Händler einen Vertrag mit einem Privatkunden z.B. übers Telefon geschloßen hat kann der Kunde auch noch nach 5 Jahren sein Auto zurückgeben.
__________________
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."
14 Jahre Forum 12.10.2009 - 12.10.2023
14 Jahre meinen Braunen 15.11.2009 - 15.11.2023
OO (|||)(|||) OO
|
|
|
15.10.2016, 19:37
|
#8
|
-
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
|
Zitat:
Zitat von StephanG2312
Danke für diesen wertvollen Hinweis, da habe ich mir noch garkeine Gedanken zu gemacht. Steht zwar momentan nicht an, aber werde ich im Hinterkopf behalten.
|
Je nach Buchwert empfiehlt sich ggfs. ohnehin die Entnahme ins Privatvermögen.
Das muss aber lange vor Verkauf stattfinden und wird dann vielleicht trotzdem noch als Gestaltungsmissbrauch gewertet.
|
|
|
16.10.2016, 11:11
|
#9
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Zitat:
Zitat von Marks
Selten einen dermaßen schlechten Artikel gelesen.
...
Diese Vermutung zugunsten des Käufers gab es schon seitdem. Sie ist jetzt nur in Randbereichen ausgedehnt worden.
|
Joo.
Eine bessere Urteilsdarstellung findet sich im Handelsblatt
__________________
Sapienti sat.
|
|
|
17.10.2016, 13:06
|
#10
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Ich hänge mal eine Urteilsbesprechung von Prof. Schimmel an, aus der deutlich wird, daß die Rechtsprechungsänderung des BGH doch weitreichendere Folgen haben wird:
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|