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Alt 26.04.2014, 22:39   #31
Markus525iT
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Jetzt habe ich gerade noch mal ein paar aktueller Urteile gesucht und gefunden

Fiktive Abrechnung (also nur Geld kassieren) geht nur, wenn die Rep-Kosten unter 100% WBW sind. Darüber fällt das flach. Eine "Splittung" ist nicht möglich, d.h. du kannst dir nicht nur "einen Teil" ausbezahlen lassen.

Reparatur in Eigenregie ist eingschränkt bis 130% möglich, wenn das sach- und fachgerecht erfolgt.

Oft will die Versicherung aber, dass das Auto danach behalten wird (6 Monate)

@TE: Das Gutachten ist unglücklich! Hätte der Gutachter die Rep-Kosten niedriger bzw den WBW höher angesetzt, hättest du mehr Geld bekommen...

Markus
Markus525iT ist offline  
Alt 26.04.2014, 22:50   #32
chevy57
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Das deckt sich mit meinen Erfahrungen.
Gruß
Thomas
__________________
Noch einige Teile zu verkaufen:
Ölwannenschutz E38

Bei Interesse U2U an mich
chevy57 ist offline  
Alt 27.04.2014, 00:57   #33
Claus
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Zitat:
Zitat von chevy57 Beitrag anzeigen
Falls du ADAC Mitglied bist kannnst du bei einem Vertragsanwalt des ADAC eine kostenlose Erstberatung durchführen lassen.
Braucht er wohl nicht, er hat doch schon einen Anwalt und mit Sicherheit eine VR-Versicherung. Ich würde in so einem grenzwertigen Fall auf jeden Fall alles nur per Anwalt regeln.


Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
@TE: Das Gutachten ist unglücklich! Hätte der Gutachter die Rep-Kosten niedriger bzw den WBW höher angesetzt, hättest du mehr Geld bekommen...
Stimmt, das Gutachten ist eigentlich für die Tonne und eines freiwillig gewählten Sachverständigen nicht würdig, denn dieses Gutachten kostet den TE schätzungsweise mehrere hundert Euro. Das Gutachten hätte man eindeutig geschickter aufsetzen können. Ich finde auch den WBW mit 3.200 Euro zu niedrig angesetzt, dafür bekommt man auf dem Markt nur reparaturbedürftige Gurken!

Übrigens würde ich ein Gutachten nur akzeptieren, wenn der Inhalt vor Fertigstellung mit mir abgesprochen bzw. erörtert wurde. Schließlich ist man selbst der Auftraggeber und da sollte so ein Gutachten nicht von vornherein den Auftraggeber benachteiligen!
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline  
Alt 27.04.2014, 01:01   #34
Markus525iT
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Vielleicht postet der TE ja noch, wie der Gutachter zu dem WBW kam.

Denn eigentlich gibt es dafür richtige Tabellen (Pamler usw...) und Regelwerke.

Aber dazu bräuchte man mehr Daten wie die VIN, Laufleistung, Reifengröße und Profil sowie mögliche Vorschäden

Gruß
Markus
PS: Wenn das übrigens alle Fotos sind - das ist unter aller Würde
Markus525iT ist offline  
Alt 27.04.2014, 01:09   #35
Claus
State of Independence
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Vielleicht postet der TE ja noch, wie der Gutachter zu dem WBW kam.
Jau, den wird die Versicherung mit Sicherheit sofort akzeptieren, aber ich befürchte, die werden den Restwert nach oben drücken wollen! Am Ende wollen sie den TE dann mit einem "Butterbrot" nach Hause schicken, deshalb sollte er wirklich alles den Anwalt machen lassen.

NB: Da die Versicherung dieses Gutachten noch nicht kennt, sollte der TE den Inhalt vielleicht vorsichtshalber mit seinem Anwalt durchsprechen. Eventuell kann man das Gutachten noch "richtigstellen". Allerdings ist das so eine Sache, wenn es - wie hier - bereits öffentlich im Internet steht. Vielleicht sollte man es doch zügig rausnehmen? Wer weiß, wer heutzutage alles mitliest, denn der E38-Bereich ist öffentlich.
Claus ist offline  
Alt 27.04.2014, 08:22   #36
AlexH
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Servus,

bei Abrechnung nach Gutachten sollte man halt immer bedenken, dass zum Einen die MwSt. nicht ausbezahlt wird und dass die Stundensätze nicht in der Höhe des Gutachtens akzeptiert werden müssen. Die Versicherungen orietieren sich dabei oft an Ihren Partnerwerkstätten. Wenn Du die Kohle dann doch komplett willst, musst Du Rechnungen vorlegen (manchmal reichen auch schon Bilder des reparierten Fahrzeugs)

Gruß
AlexH ist offline  
Alt 27.04.2014, 09:54   #37
chevy57
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Ich glaube viele hier haben lange nichts mit Versicherungsschäden zu tun gehabt, genauso wie ich bis zum 28.03.2014; und kennen noch die alten Regelungen. Bei eindeutiger Sachlage wird auch ein Anwalt nicht mehr rausholen.
Frage ist , was will man machen, die Möglichkeiten hierzu habe ich in meinen frischen Erfahrungen(#3), nach einer Anwaltlichen Erstberatung innerhalb von 14 Tagen mit der Versicherung zu meiner Zufriedenheit geklärt. Telefongespräche mit der Vers helfen hier auch. Ob die VR den Anwalt erstmal übernimmt ist bei eindeutiger Sachlage auch noch fraglich.
Außerdem ist jeder Geschädigte auch zur Schadensminderung verpflichtet, soweit es geht. Hört sich im juristendeutsch noch anders an.
Gruß Thomas
chevy57 ist offline  
Alt 27.04.2014, 10:12   #38
Claus
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Zitat:
Zitat von chevy57 Beitrag anzeigen
Ob die VR den Anwalt erstmal übernimmt ist bei eindeutiger Sachlage auch noch fraglich.
Ist auch gar nicht erforderlich, ich hatte mich da wohl missverständlich ausgedrückt. Ein Geschädigter hat IMMER das Recht, seine Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Die Kosten dieses Anwalts übernimmt die gegnerische Versicherung!

Versicherungen sind mit allen Wassern gewaschen und haben auch eine Rechtsabteilung. Da kann es einem Normalbürger nicht zugemutet werden (und wird es auch nicht), sich selbst zu vertreten, sondern diesen Leuten auf Augenhöhe (= mit eigenem Anwalt) zu begegnen.
Claus ist offline  
Alt 27.04.2014, 10:29   #39
Friesland750i
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Ort: Schortens
Fahrzeug: -
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Der letzte Beitrag vom Claus hat mir wirklich ein wenig zu bedenken gegeben, ich hab das Bild vom Gutachten aus dem 1. Post mal rausgenommen.

Ich werde aufjedenfall dann in der nächsten Zeit berichten wie es ausgegangen ist..

@Markus525ti nein sind nicht alle Bilder
Friesland750i ist offline  
Alt 27.04.2014, 10:35   #40
chevy57
7er Restaurierer
 
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Ort: Diepholz
Fahrzeug: E38 735iA PD 06/97
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Da hast du recht.
Bei mir war es so, das ich bei der Beratung, mit meinem Anwalt, ihm alles geschildert habe, auch das mein damaliger 7er ein Griff ins Klo war. Ja auch das passiert einem nach fast 10 Jahren 7er fahren, man steckt eben nicht drin.
Jedenfalls hat mein Anwalt mir ausgerechnet was ich zu bekommen habe, mir dann geraten erstmal offiziell ohne Anwalt zu agieren und wenn die Versicherung Zicken macht, das ganze offiziell zu machen. Ergebnis war die Versicherung hat das gezahlt was berechnet wurde, und ich hatte keine Anwaltskosten bzw die Vers. So haben alle profitiert.
Meine Daten aus dem Gutachten Rep Kosten m Mwst 1759, Wbw 2200, Rw 960
Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage.
Von der Versicherung erhalten 1265 incl. des Kostenaufwand, vom Autoaufkäufer 960
Nutzungsausfall 1106 zzgl 84 Ummeldekosten.
Thomas
chevy57 ist offline  
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