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18.03.2015, 18:15
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#2
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Pünktlich zur "Abschaffung" des Kurzzeitkennzeichens...
Schade dass so was in D nicht mehr geht.
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18.03.2015, 22:33
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 10.02.2015
Ort:
Fahrzeug: 740i EZ 1/95
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Moin.
Der ist ja niedlich.
Der Fahrgastraum erscheint im Verhältnis etwas klein,aber im Grunde eine schöne Form.
Auffen Hänger und ab zum Treffen.
Oder nen guten Freund in England oder Polen zwecks Zulasssung.
Gruß
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18.03.2015, 23:08
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#4
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Pünktlich zur "Abschaffung" des Kurzzeitkennzeichens...
Schade dass so was in D nicht mehr geht.
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die neue KK-Regelung in der Form lange Bestand haben wird. Die haben damit den halben Gebrauchtwagenmarkt abgewürgt! Wäre ich polemisch, würde ich behaupten, dass das zugunsten des gewerblichen Autohandels gewollt ist, aber so weit gehe ich nicht. Wahrscheinlicher ist, dass irgendwelche Sesselfurzer, die sich ohnehin den ganzen Tag durch die Gegend chauffieren lassen und im Leben noch kein Auto selbst gekauft haben (erst recht keinen Gebrauchtwagen), diesen absoluten Mist ausgedacht haben, bloß weil ein paar Migranten in hessischen Großstädten damit Schindluder getrieben haben (siehe entsprechenden Thread im BG). Ginge es nur um Missbrauchsprävention, hätte es ausgereicht, die Daten eines einzigen Fahrzeugs in die KK-Bescheinigung von der Zulassungsbehörde eintragen zu lassen.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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18.03.2015, 23:18
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 740iA 6/99
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Ach,den gibt es wirklich?
Dachte,als ich damals die Bilder sah an Photoshop.
Grüsse Siemer
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19.03.2015, 02:36
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 23.03.2010
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E38-740i (10/99) 4.4L M62
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Nur ne kurze Frage bzgl. des KZK,
benötigt das Auto das man mit dem KZK bewegen möchte eine gültige HU?
Gruss
Peter
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19.03.2015, 10:11
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#7
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von bostongreen
benötigt das Auto das man mit dem KZK bewegen möchte eine gültige HU?
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Ja, das ist die neue Regelung. Damit wurde praktisch das KK ad absurdum geführt und abgeschafft. Deutschland bekommt das mit den Kennzeichen nicht auf die Reihe, das Wechselkennzeichen ist ja auch fast unbrauchbar.
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19.03.2015, 10:19
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 17.11.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: 760 LI 2010
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Ja, ab dem 1.4.
Das ist ja der wahnsinn!
Wenn mann den eigenen abgemeldeten wagen zwecks zulassung "tüven" will, darf man sich jetzt einen Abschlepper bestellen oder einen Anhänger besorgen...
Ich würde mich dann aber von einem Kumpel abschleppen lassen, dann darf man bei einer kontrolle nicht sagen, das man zum TÜV will, sondern zur Werkstatt, denn in Deutschland darf ein Fahrzeug nicht abgeschleppt werden, wenn es selbst fahren könnte (so hat mich jedenfalls mal ein Polizist aufgeklärt). (Das abgeschleppte Fahrzeug muß übrigens nicht zugelassen sein)
Was bei diesem Beispiel noch einigermaßen zu händeln ist, wird der wahnsinn, wenn man ein Auto kaufen will, am besten ein paar 100 km entfernt...
Selbst wenn der verkäufer einem den letzten tüvbericht schickt, ist muss ja dann wohl das kk auf der zulassungsstelle fest mit dem fahrzeug verknüpft werden.
Beim verkäufer angekommen stellt sich dann heraus, dass das Fahrzeug doch nicht so ist wie beschrieben (soll ja vorkommen ) und man kann dann kein anderes auto in der verbleibenden zeit kaufen/fahren... Super!
Zurück zum Thema
Optisch gelungener Umbau, aber bei demAufwand hätte man doch vielleicht auch noch die Sicke anpassen können.... .?
Es grüßt
Daniel
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19.03.2015, 13:30
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
eBay-Name: djofly
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Zitat:
Zitat von SuperG
Wenn mann den eigenen abgemeldeten wagen zwecks zulassung "tüven" will, darf man sich jetzt einen Abschlepper bestellen oder einen Anhänger besorgen...
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Fahrten zum TÜV oder Werkstatt sind weiterhin auch ohne gültige HU möglich!
Ansonsten muss das Auto halt nur eine noch gültige HU haben. Das finde ich nicht schlimm.
Nur das E32 Coupe darf man halt nicht mehr mit Roter Nummer bewegen, was für ein Show-Fahrzeug eigentlich auch richtig ist.
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19.03.2015, 13:40
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.05.2009
Ort: Ebhausen
Fahrzeug: E32-750iL (03.91).
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Hallo Chriss,
ja, das bin ich :-)
Leider aufgrund Hallenkündigung zum Monatsende zum Verkauf gezwungen.
Gruß Matthias
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