Zitat:
Ah ja... weil man also selber für ein so altes Fahrzeug keine Gewährleistung geben würde ist es in Ordnung wenn sich ein HÄNDLER versucht mittels betrügerischer Methoden um seine gestzlichen Pflichten zu drücken ?
Ich finde das ist eine seltsame Rechtsauffassung. Den Händler zwingt keiner mit solch alten Fahrzeugen zu handeln und wenn er es tut dann hat er die gesetzliche Gewährleistung nun mal zu leisten. Wenn er das nicht will und/oder in seine Kalkulation nicht mit einfließen lassen will dann soll er eben damit nicht handeln.
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Vielleicht kann ich da mal etwas Licht rein bringen.
Wie einige wissen bin ich Händler, inzwischen nicht mehr sehr aktiv, aber das Gewerbe läuft noch immer.
Das es viele Gurken gibt unter meinen Kollegen will ich nicht abstreiten und soll hier auch nicht Thema sein.
Was aber oftmals als "betrügerisch, oder sich um die Pflichten drücken" im Bezug auf Gewährleistung bezeichnet wird, hat meist andere Gründe.
Eigentlich kommt sowas zustande durch preisliche Differenzen.
Beispiel:
Kunde kauft Auto, will eigenes anrechnen lassen.
Kundenvorstellung für eigenes Auto ist aber zu hoch.
Kunde bekommt neues Auto und das Angebot das sein altes Auto für ihn verkauft wird (im Auftrag).
Dieser beschriebene Fall kommt recht häufig vor, da die meisten Leute das alte Auto auch nicht irgendwo parken können bis es evtl. bei ebay verkauft wird.
Es ist ein alltäglicher Vorgang.
Die Gewährleistung ist tatsächlich nicht so schlimm, wie du auch schon angemerkt hattest.
Das pochen auf die Gewährleistung ist das eigentlich "schlimme" an der Sache und das macht es nervig und ist der Grund warum man meist gar kein günstiges Auto vom Händler kaufen kann.
Die Leute verwechseln einfach Garantie und Gewährleistung.
Um mal diesen besprochenen Fall aufzugreifen und ein Beispiel zu geben:
Ihr hättet nur die Gewährleistung das der Wagen so wie beschrieben ist.
Mehr sagt das nicht aus.
Da könnt ihr nicht zum Händler gehen und das Ding auf seine Kosten durchreparieren lassen.
Ihr habt die Gewährleistung das der Wagen in dem beschriebenen Zustand ist.
Ihr habt die Gewährleistung das der Wagen über 400tkm gelaufen hat.
Wenn ich im Angebot schreibe der Wagen hat Mängel, habt ihr die Gewährleistung das es so ist.
Ich hoffe das ist so verständlich.
Bei so alten Fahrzeugen hat da der Rechtsweg keinen Sinn.
Ist der Wagen nicht im beschriebenen Zustand, dann greift die Gewährleistung, denn diese ersetzt das damalige "gekauft wie besehen".
Für solche Wagen ist ein guter Export Markt vorhanden, daher gibts fast nichts mehr und der Händler muss sich nicht mit Kunden rumärgern die meinen das Gewährleistung eine Funktionsgarantie auf alles ist.
So habe auch ich schon einige gute Fahrzeuge ins Ausland verkauft, weil ein normaler Verkauf mit Privatpersonen einfach nicht möglich ist. Die Ansprüche sind leider zu hoch, und ich spreche nicht von versteckten Mängeln, sondern von "Radio ist ausgefallen, ein Fensterheber geht nicht, Waschdüse verstopft" usw., was sich ja aber im Preis spiegelt.
Da kann ich hundertmal sagen, schau dir alles an, mach ne Probefahrt, überleg ob das was für dich ist.
Wenn man wie ich Autos, und insbesondere BMW als Hobby hat, denken die Leute auch immer man will ihnen was unterjubeln.
Letztlich sind die "Gesetzlichen Pflichten" aber lange nicht so schlimm für den Händler wie einige Käufer das gern hätten, vorausgesetzt natürlich man verkauft fair als Händler.