Modell E65/E66 |
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12.11.2010, 15:14
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Sankt Gallen
Fahrzeug: E765-745i 04.04
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Gasanlage, Schweizer Zulassung
Hier ein spezielles Problem an alle Gasumrüster und die, die damit erfahren sind.
Ich habe in meinem in der Schweiz zugelassenen BMW 745, BJ 2004 vor 2 Jahren eine Prinsanlage VSI, Frontgas-Tank 86l und ACME im Tankdeckel verbauen lassen.
Für das schweizer Strassenverkehrsamt braucht es einen Einbau gem. ECE-R 115 Konformität.
Diese Notwendigkeit war mir vor Einbau bekannt und ursprünglich mit dem Gasumrüster, "60 Cent Berlin" vereinbart worden.
In meiner Einbaubestätigung steht nun ein Gasanlageneinbau gem. ECE-R 67, wobei mein Abgasgutachten einen Einbau gem. ECE-R 115 bestätigt.
Seit nun 2 Jahren verwährt mir der schweizer TÜV die Zulassung, da Anlagen mit ECE-R 67 Konformität nicht anerkannt werden.
Mein Umrüster hat sich zwischenzeitig mittels Insolvenz dem Problem entzogen.
PRINS-Hauptniederlassung kann mir seit 2 Jahren keinen Lösungsvorschlag unterbreiten.
1. Wie unterscheiden sich die entsprechenden Anlagen gem. Zulassung ECE-R67 und ECE-R 115 (wie in der Schweiz gefordert) im Einbau???
2. Wie bekomme ich ein notwendiges Einbaugutachten gem. ECE-R 115, das Abgasgutachten habe ich merkwürdigerweise schon?
Grüsse aus den Bergen
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12.11.2010, 18:18
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von HNahid
PRINS-Hauptniederlassung kann mir seit 2 Jahren keinen Lösungsvorschlag unterbreiten.
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Wen oder was meinst Du mit "Prins-Hauptniederlassung"?
Hast Du schon mal mit dem D-Importeur Gunnar Adam in Wesel gesprochen?
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13.11.2010, 19:01
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Sankt Gallen
Fahrzeug: E765-745i 04.04
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Ja, genau mit denen stehe ich im Kontakt,
leider bis heute keine Lösung des Problems erreicht
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13.11.2010, 20:18
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#4
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Ex 7er-Fahrer
Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford Kuga PHEV (01-21), BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
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Hallo Hiwa!
Ein Umrüstbetrieb in der Schweiz müsste doch da helfen können , die sollten doch wissen wie es läuft bzw. was man bei Dir machen kann.
Guck mal hier (ich kenne die Fa. nicht, nur "ergoogelt"):
GASIMPLANT GMBH
Industriestrasse 47
CH - 3052 Zollikofen
http://www.autogas-installationen.ch/index.php
Anrufen kostet nichts.
Viel Erfolg!
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14.11.2010, 00:01
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#6
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كَلِماتٌ مُطابِقَة
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Schwechat
Fahrzeug: G11 750i (09.16), R1200GS (05.11)
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Das habe ich in einem anderem Forum gefunden:
67: Erst Einzelabnahmen nach Einbau beim TÜV, Dekra, dann Eintragung Straßenverkehrsamt.
115: direkt zum Straßenverkehrsamt.
Im Betrieb dann keine Unterschiede mehr.
Ausländische Anlagen können Probleme bei der Garantie machen. Oder falls die Papiere nicht akzeptiert werden (z. B. weil nicht in Deutsch).
Hier noch was dazu: Gassystem-Einbauprüfung?
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14.11.2010, 00:04
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#7
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كَلِماتٌ مُطابِقَة
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Schwechat
Fahrzeug: G11 750i (09.16), R1200GS (05.11)
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14.11.2010, 18:13
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Sankt Gallen
Fahrzeug: E765-745i 04.04
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Ja, nachträglich muss ich Dir da sicherlich Recht geben, besser in der Schweiz umzurüsten, aber nun ist die Anlage bereits seit 2 Jahren verbaut.
Gibt es in Deutschland keinen Umrüster, der nach der geforderten Norm ECE-R 115 umrüsten kann?
Güsse aus der Schweiz
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16.11.2010, 16:33
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#9
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† 12.05.2017
Premium Mitglied
Registriert seit: 13.10.2004
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: viele - auch 740i Individual, mit Autogas liegt der Spritkonsum auf Kleinwagenniveau ... gute Autogastechnik dank BRC zahlt sich eben doch aus!
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... prinzipiell muß man doch zwischen R 115 und R 67 01 unterscheiden. Fahrzeuge, die ab Werk, bzw. Fahrzeuge, für die es eine genaue Gaseinbauanleitung (für die Gaseinbauer) gibt, werden, soweit sie auch die Zulassung durch die Gasanlagenhersteller haben, nach R 115 behandelt. Das heißt, der zertifizierte Einbaubetrieb mit GSP-Zulassung, darf das umgerüstete Fahrzeug begutachten und die Papiere für die Zulassungsstelle ausstellen. Hier findet eine Begutachtung durch den TÜV (im Westen) und durch die DEKRA (im Osten) nicht statt.
Bei einer R 67 01-Umrüstung baut der Umrüster die Anlage für das Fahrzeug X so ein, wie "er" es für seinen Qualitätsanspruch für richtig hält. Das Fahrzeug wird dann durch den TÜV oder die DEKRA (je nach Örtlichkeit) begutachtet und es wird ein TÜV-Gutachten erstellt. Wenn der Umrüstbetrieb die GSP-Genehmigung hat, dann kann er diese auch ausstellen und die Prüfinstitutionen sind dann außen vor.
Seriöse Umbaubetriebe lassen allerdings die GSP ebenfalls durch den TÜV/DEKRA machen, dann entsteht schon nicht der Verdacht eventueller Ungereimtheiten (siehe Bytomski-Autogaszentrum Esslingen - Konkurs, da um die 700 Fahrzeuge beim TÜV zwangsvorgeführt werden müssen). Denn bei der GSP wird u.a. auch das Abschalten der Abschaltventile überprüft, ebenso die Dichtheitsprüfung und und und ...
Ich habe einigen Bytomski-"Opfern" schon bedingt helfen "dürfen", nachdem der TÜV bei der Nachprüfung schwere Mängel, wie z.B. abknickende Leitungen, fehlende Innereien des Abschaltventils, undefinierbare und für den Gasgebrauch ungeeignete Materialien, gänzlich fehlende Abgasgutachten, schlechte Verlegung, unterirrdische Befestigungen, knapp an der Auspuffanlage verlaufende Leitungen, ebenso mit der Lenkung kollidierende Leitungen, keine Hitzeabschirmung etc. bemängelt hat. Hier merkt man dann doch plötzlich die Macht so mancher TÜV-Prüfer, nach dem Motto: wir sind nicht die rechte Hand Gottes, sondern Gott! .
Auf jeden Fall stimmt wieder einmal der Satz: Kaufst Du billig - kaufst Du teuer .
mfg Erich M.
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16.11.2010, 16:52
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von HNahid
..., leider bis heute keine Lösung des Problems erreicht
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Wäre der LPG-Einbau so wie er ist denn in D eintragungsfähig?
Dann könntest Du den 7er ja in D verkaufen, z.B. an eine Firma. Eine UG ist ja schon mit wenigen €€ gegründet. Also so wie in der CH eine AG.
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