BMW 7er, Modell E38 |
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20.07.2005, 12:13
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: F02 730D
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jemand hat mein Auto bei EBAY ersteigert und will nicht zahlen!!!
Hi,
ich habe folgendes Problem jemand hat meinen Mercedes bei Ebay ersteigert und will nicht zahlen!!!
Er hat meinen CLK für EUR 15.300 ersteigert und er schreibt mir 8 stunden später eine e-mail das er sich vertippt hat anstatt 12.000 hat er wohl eine "0" zu viel eingegeben also EUR 120.000!!
und das war 12 Stunden vor ENDE ich war leider nicht da und wo ich wieder kam hab ich gesehen das der Wagen ersteigert wurde!!!
Kann ich das Geld Einklagen bzw. 20%? habt ihr irgendwelche erfahrungen? weiteres problem er sitzt in österreich!
Danke im voraus für eure HILFE
Gruß,
Tom
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20.07.2005, 12:17
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#2
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fliegen ist noch schöner
Registriert seit: 02.08.2002
Ort: bei Jena
Fahrzeug: G11-750iX (5/2017) V8/4.4 rubinschwarz met., & F31-340iX (5.2016) R6/3.0 mineralgrau met.
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Zitat:
Zitat von ToM-Immobilien
Hi,
...Er hat meinen CLK für EUR 15.300 ersteigert und er schreibt mir 8 stunden später eine e-mail das er sich vertippt hat anstatt 12.000 hat er wohl eine "0" zu viel eingegeben also EUR 120.000!!
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ja was denn nun? 15.300 oder 120.000 ? oder doch nur 12.000 ? ...bitte mal den link dorthin...
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20.07.2005, 12:20
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#3
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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vergiss es lieber.
Du kannst den Wagen an Zweitbieter verkaufen und die Differenz einklagen. (lohnt sich das?)
Wenn Du auf Abnahme bestehst kann sich das über Jahre hinziehen, davon mal ab das er dann plötzlich Mängel etc. findet....
Hab das gerade durch da der Höchstbieter angeblich einen Unfall hatte und dann die Ware nicht mehr abnehmen wollte...
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20.07.2005, 12:21
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#4
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von nofri
ja was denn nun? 15.300 oder 120.000 ? oder doch nur 12.000 ? ...bitte mal den link dorthin...
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Wieso? Is doch klar, er hat angeblich als Höchstgebot 120.000 eingegeben und den Zuschlag bei 15.300 bekommen...
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20.07.2005, 12:23
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#5
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fliegen ist noch schöner
Registriert seit: 02.08.2002
Ort: bei Jena
Fahrzeug: G11-750iX (5/2017) V8/4.4 rubinschwarz met., & F31-340iX (5.2016) R6/3.0 mineralgrau met.
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achso... ok, klar
soll er doch zufrieden sein, das es nicht höher ging....
ansonsten so, wie TomS schrieb...
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20.07.2005, 12:26
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Salzburg
Fahrzeug: -
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Eine Auktion ist ein bindendes Rechtsgeschäft. Du kannst es also einklagen. Das kann aber dauern und ist mit Kosten, Zeit und Ärger verbunden. Schreib mal die Situation an eBay. Es ist wahrscheinlich, nach Absprache mit eBay, wirklich am Besten den Wagen an den Zweitbieter zu verkaufen. Da der ja nur knapp überboten wurde, ist es für dich wahrscheinlich auch kein so großer Verlust.
-Rainer
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20.07.2005, 12:27
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.12.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Hallo Tom,
du kannst eins machen! Im ebay gibts ein link für verkäufer wo du deine gebühren zurückfordern kannst und den höchstbietenden als "unzuverlässigen käufer" melden kannst! was anderes wird dir nicht übrig bleiben!
So nun kannst du dein Auto zum 2. mal einstellen.....
Gruß
Wer bremst verliert, und der Gewinner ist tot......
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20.07.2005, 12:37
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: F02 730D
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Hi,
habe mit ebay schon gesprochen die geben keine rechtsberatung und der nächsthöhre bieter hat 12.800 geboten! und er hat mir gesagt das er bis 14.500 gegenagen wär aber er hat ein anderes auto gekauft!
Die 15.300 kommen zustande weil das der mindestpreis war
Gruß,
Tom
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20.07.2005, 12:38
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.12.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Sag Mal Was FÜr Ein Clk Ist Es Denn???
Beschreib Mal!!!!
Suche Einen FÜr Meine Frau....
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20.07.2005, 12:48
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#10
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Wenn einer sich vertippt, und dann 12 Stunden vor Ende der Auktion darüber Bescheid gibt, dann ist das für mch schon glaubwürdig.
Die Gier sollte nicht so weit gehen, offensichtliche Versehen mit Gericht und Klagen zu ahnden.
Das belastet unser Rechtssystem nur unnötig, da es wirklich wichtigere Rechtsfälle gibt, die zu beraten sind.
Ich kann den Ansatz der Idee das Geld bekommen zu wollen durchaus verstehen, aber wenn man mal ganz genau darüber nachdenkt, ist die Sache doch recht eindeutig.
Ausserdem hat der Bieter im Grunde ja widerrufen, BEVOR er den Zuschlag bekam. Wäre das Versehen dem Verkäufer passiert, würde er auch um eine schnelle Klärung bemüht sein.
IMHO ist der "Fehlbieter" mit der rechtzeitigen und unverzüglichen Absetzung des Widerrufs seiner Pflicht nachgekommen, und muss höchstens auf CIC ersetzen (also maximal den entstandenen Vertrauensschaden).
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