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Sie sind geblitzt worden - was nun?Nachdem man geblitzt worden ist, ist die Aufregung meist groß. Natürlich wollte man nicht zu schnell fahren und gefährden wollte und hat man sowie Niemanden. Deswegen wäre es doch unfair, nun ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen zu müssen, oder? Wenn Sie das dem ermittelnden Beamten so erklären und sich als Urlauber im Ausland befinden, kommen Sie vielleicht mit einem blauen Auge davon, aber ein deutscher Beamter wird wohl kaum ein Auge zudrücken. Also was tun? Wird man "auf frischer Tat", also direkt nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVo) von einem Beamten ertappt, stehen die Karten schlecht - denn die Flucht vor dem Beamten kann ich Niemanden ernsthaft empfehlen. Hier kann nur Schadensbegrenzung das Ziel sein, d. h. man sollte keinen Vorsatz für seine Tat erkennen lassen. Die Ausrede "Ich hatte es eilig" deutet auf Vorsatz hin! Also Vorsicht und nur mit Bedacht auf Fragen antworten oder es im Zweifel besser ganz lassen. Sie wissen ja - alles was Sie vor Ort aussagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden! Wichtig: vor der Polizei muss Niemand aussagen - unabhängig davon, ob Sie als Verdächtiger oder als Zeuge vernommen werden. Werden Sie also befragt und es wird Ihnen ein Blitzfoto mit der Frage nach dem Fahrer vorgelegt, so brauchen Sie nichts auszusagen! Erwarten Sie ein Blitz-Foto, so informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Zeugnis-verweigerungsrecht gegenüber der Polizei! Sind Sie mit einem Dienstwagen geblitzt worden, so sollte der Firmen-Pförtner darüber informiert werden, dass er keine ermittelnden Beamten rein lassen muss.
Werden Sie von einem so genannten "Starenkasten" geblitzt, kommt der Verwarngeldbescheid oder Anhörungsbogen per Post ins Haus - und zwar an die Adresse des Halters, der ja nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein muss. Hier gilt: es gibt keine Halterhaftung, weil der Verstoß im fließenden Verkehr statt gefunden hat. Das bedeutet, dass die ermittelnde Behörde den Fahrer ermitteln muss. Als Beweis dient das "Blitzer-Foto", welches erfahrungsgemäß in etwa 10% aller Fälle so schlecht ist, dass damit Niemand überführt werden kann. Ist der Fahrer auf dem Foto also nicht zu erkennen, brauchen Sie gegenüber der Behörde nur zu antworten, dass Sie nicht gefahren sind - und die Sache ist erledigt. Sind Sie selbst gefahren und möchten nicht lügen, genügt es auch, nichts auszusagen. Sind Sie auf dem Foto gut zu erkennen (oder es wurde Ihnen gar kein Foto zugestellt) - und Sie sind nicht der Halter des Fahrzeugs, dann hat man meist gute Chancen das Verfahren durch Verjährung zu beenden. Das heißt, der angeschriebene Halter versucht das Verfahren so lange hinaus zu zögern, bis die Sache für den tatsächlichen Fahrer verjährt ist. Ist der Verwarngeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen bereits nach vier Wochen beim Halter, dann sollte er ca. 10 Tage nach Erhalt bei der Behörde anrufen, und um Aussetzung des Verfahrens bitten, weil der Halter gerade im Urlaub ist. Hier sollte realistischerweise nicht um mehr als drei Wochen Aufschub gebeten werden. Bitte freundlich am Telefon bleiben, denn man hat keinen Anspruch auf Aufschub (es sei denn, der Halter ist tatsächlich im Urlaub - dann kann später die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwirkt werden). Egal, ob der Aufschub geklappt hat oder nicht, sind die drei Monate nun sicher noch nicht um. Auf den Anhörungsbogen oder Verwarngeldbescheid antwortet man nicht und wartet auf den Bußgeld-Bescheid. Hier genau die Einspruchsfrist beachten und rechtzeitig Einspruch einlegen. Eine Begründung geben Sie nicht ab, vermerken aber, Sie sie in Kürze nachreichen werden. Haben Sie kein Beweisfoto erhalten, so sollten Sie es jetzt anfordern. Dann abwarten und genau nach Ablauf der Verjährungsfrist von drei Monaten der Behörde den tatsächlichen Fahrer mitteilen. Für diesen ist die Tat nun verjährt. Auch ein Fahrtenbuch kann Ihnen nicht auferlegt werden, da der Übeltäter ja zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Übrigens kommt ein Fahrtenbuch sowieso nur in Betracht, wenn Sie zeitnah zur Sache, also innerhalb von zwei Wochen, befragt werden und es sich um einen erheblichen Tatbestand handelt. Ist man auf dem Beweisfoto gut zu erkennen und ist selbst Fahrzeughalter, hat man eigentlich keine legalen Möglichkeiten mehr, sich heraus zu winden. Man kann zwar das Messgerät anzweifeln - aber das wird selten Erfolg haben. Wer dreist genug ist, geht wie zuvor beschrieben vor und versucht das Verfahren mind. drei Monate (=Verjährungsfrist) in die Länge zu ziehen. Findet sich nun jemand (der einem womöglich noch ähnlich sieht), der das Vergehen zugibt, so ist man selbst aus dem Schneider - und für denjenigen, der das Vergehen zugegeben hat, ist die Sache verjährt. Die Behörden prüfen den Fall meist nicht weiter, da ja ein "Schuldiger" gefunden wurde, so dass die Falschaussage nicht auffallen wird. Die Falschaussage vor den Behörden ist im übrigen keine Straftat - Sie befanden sich nicht vor Gericht. (Anmerkung eines Lesers: "Doch das ist eine Straftat. Sie kann als solche auch verfolgt werden. Es sei denn, es ist ein Irrtum. Siehe hier: http://www.radarforum.de/messages/7/6985.html) Diesen Umstand machten sich auch zweifelhafte "Geschäftemacher" zu Nutze und boten beispielsweise bei ebay an, Punkte und Führerscheinverlust gegen ein entsprechendes Honorar mittels Falschaussage zu übernehmen. Diesem Geschäftsgebaren hat ebay aber inzwischen einen Riegel vorgeschoben. Sie sehen also, dass es Mittel und Wege gibt, ein "Ticket" abzuwenden. Dennoch kommt man sicher nicht immer mit seinem Einspruch durch und Zeit und Nerven kostet das ganze sowieso. Halten Sie sich also besser an die Straßenverkehrsordnung und fahren nicht zu schnell! Denken Sie daran, dass ein Auto töten kann und dass Sie sich und andere durch Schnellfahren gefährden können!
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