15.06.2005
Service: Wer nach dem Unwetter zahlt
Der Sommer lässt auf sich warten. Aber die ersten schweren Unwetter mit
Regen, Sturm und Hagel zogen bereits auf. Und weil der Sommer nach Meinung der
Meteorologen hier zu Lande spätestens am Wochenende beginnen soll, sind dann
auch wieder kräftige Wärmegewitter möglich. Welche Versicherung zahlt, wenn das
Auto Schaden nimmt? Und wann muss der Geschädigte für die finanziellen Folgen
selber aufkommen?
Gegen Sturmschäden sind die meisten Autofahrer abgesichert. Vorausgesetzt
allerdings, der Wind hat mit mindestens Stärke 8 geblasen. Sturm ist nämlich
nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort-Skala entspricht dies einer
Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen
im Freien ist erheblich erschwert. In Einzelfällen leisten die Versicherungen
auch dann, wenn nicht durch meteorologische Aufzeichnungen Windstärke 8 am
Schadensort nachgewiesen werden konnte.
Ab Windstärke 8 übernimmt die Teilkasko die Kosten für Dellen und Schrammen,
etwa durch herumfliegende Äste und Dachziegel. Oder auch dann, wenn der Sturm
das komplette Auto verweht und auf die Seite gelegt hat. Eingeschlossen in den
Versicherungsschutz sind sowohl Schäden am parkenden Fahrzeug als auch
Kollisionen mit unmittelbar vor das Fahrzeug stürzenden Bäumen oder Ästen. Aber
Achtung: Kollidiert der Autofahrer mit einem bereits längere Zeit auf der Straße
liegenden Baumstamm, so ist dies keine Sache der Teilkasko-Police mehr; dann
hilft nur noch eine Vollkaskoversicherung. "Es fehlt an der Voraussetzung der
unmittelbaren Einwirkung", erklärt ADAC-Jurist Paul Kuhn. Auch wenn sich der
Fahrer während des Unwetters erschrickt und von der Straße abkommt, kann er
nicht auf Geld von der Teilkasko hoffen. Solche Folgen übernimmt nur die
Vollkaskoversicherung.
Werden Sturmschäden bei der Versicherung gemeldet, so werden diese über die
Teilkasko abgerechnet; dieser Schutz ist bei Autos mit Vollkaskopolice
automatisch enthalten. Das bedeutet: Es ist nur die sehr viel niedrigere
Selbstbeteiligung der Teilkasko fällig, diese beträgt meist 150 Euro im
Gegensatz zu 300 bis mehr als 500 Euro bei Vollkasko. Und noch viel wichtiger:
In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, also muss nach der
Regulierung auch keine Rückstufung befürchtet werden. Bei einem Vollkaskoschaden
hingegen gibt es diese Rückstufung, so dass in den folgenden Jahren eine höhere
Versicherungsprämie bezahlt werden muss.
Schwierig wird es für Autobesitzer, deren Fahrzeug überhaupt keine
Kaskopolice hat. "Sie müssten nachweisen, dass eine Gemeinde, Gartenbesitzer
oder ein Straßenbetreiber sich nicht ausreichend um die Sicherheit von Bäumen
und kommunalen Flächen gekümmert haben, also ihrer Verkehrssicherungspflicht
nicht nachgekommen sind", sagt Jurist Kuhn.
Wenn Blitz und Hagel einschlagen:: Autofahrer erhalten ihren Schaden durch
die Teilkasko ersetzt. Zerbrochene Scheiben werden ausgetauscht, Dellen im Blech
und Schäden am Lack können inzwischen durch neue Reparaturmethoden kostengünstig
behoben werden. Der Autobesitzer trägt dafür nur die Selbstbeteiligung, die in
der Teilkasko meist in Höhe von rund 150 Euro (früher: 300 Mark) vereinbart
wurde. Unter Umständen verlangt die Versicherung von ihrem Kunden den Nachweis,
dass er sich tatsächlich im Unwettergebiet aufgehalten hat. Dafür sind zum
Beispiel Hotelrechnungen oder Tankquittungen gut.
Auf unangenehme Fragen ihrer Versicherung müssen sich Autobesitzer
einstellen, die einen günstigen Tarif abgeschlossen und angegeben haben, dass
ihr Auto immer in der Garage geparkt wird. Tobte das Gewitter nachts am Wohnort
und stand das Auto nicht in der Garage, kann das möglicherweise zur Folge haben,
dass die Versicherung nicht zahlt.
Quelle: ar vom 15.06.05
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