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Auto-News
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23.02.2006
Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen
Jetzt beginnt die ganz heiße Phase der Karnevalszeit.
Festsitzungen und Feiern stehen an, und da lässt sich so mancher dazu verleiten,
Alkohol zu trinken und sich trotzdem hinters Steuer zu setzen. Auch die Polizei
führt in dieser närrischen Zeit vermehrt Polizeikontrollen durch. Doch wie
sollten sich Autofahrer im Fall einer Kontrolle verhalten? Auto-Reporter gibt
Tipps, wie Sie Ruhe und die Fahrerlaubnis behalten.
Zuerst sollten die Insassen im Auto sitzen bleiben und keine hektischen
Bewegungen machen. Wird man von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt, muss
nicht ohne weiteres darauf vertraut werden, dass es sich tatsächlich um
Ordnungshüter handelt. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts
(VRS 48, 232) sind Zeichen von Beamten in Zivil nur dann zwingend, wenn sich
erkennen lässt, dass sie rechtmäßig sind. So zum Beispiel dann, wenn die
Streifenpolizisten ihre Dienstmützen aufsetzen. In dem Zusammenhang empfiehlt
der ADAC, sich darüber hinaus auch den Dienstausweis zeigen zu lassen.
Sind
die Polizeibeamten allerdings uniformiert, sieht die Rechtslage anders aus. In
diesem Fall reicht nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (VRS
47, 387) allein die Uniform aus, um die Staatsgewalt zu verdeutlichen. Hier muss
der Führerschein und der Kraftfahrzeugschein vorgezeigt werden, wobei der Beamte
darauf bestehen kann, dass man ihm die Papiere zur Überprüfung in die Hand gibt.
Der Fahrzeugführer muss aber nicht das Handy an die Polizisten aushändigen,
damit diese überprüfen können, ob jemand gerade telefoniert hat.
Die Polizeistreife kann sich jedoch von der Funktionsfähigkeit der
Scheinwerfer, Blinker sowie der Hupe überzeugen. Das Warndreieck und der
Verbandkasten müssen nach Aufforderung zur Prüfung gezeigt werden. CB-Funker
müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den
Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine
Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand
gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols
kann der Autofahrer verweigern. Eine dann allerdings wahrscheinliche
Blutentnahme muss sich der Betreffende jedoch gefallen lassen. Also gilt hier:
Bei einem Verdacht Ruhe bewahren und den Anweisungen der Beamten folgen.
Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss sollte der Autofahrer daran denken,
dass er damit seinen Kaskoschutz riskiert. Unter Umständen kann die Versicherung
sogar jede Zahlung verweigern. Darauf weißt der Gesamtverband der Deutschen
Versicherer (GDV) hin. Stephan Schweda, Sprecher des GDV für den Bereich
Schaden- und Unfallversicherung wies darauf hin, dass das Unfallopfer generell
entschädigt werde. Der Versicherer könne sich allerdings vom Verursacher bis zu
5000 Euro zurückholen, das sehe die gesetzliche Regelung so vor.
Bei einem Alkoholgehalt von 0,3 bis 1,1 spricht der Gesetzgeber von relativer
Fahruntüchtigkeit. Hat der Autofahrer dabei Probleme die Spur zu halten oder
benimmt sich auffällig verliert er im Falle eines Unfalles seinen
Kaskoversicherungsschutz. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt der Fahrzeugführer
auf jeden Fall als absolut fahruntüchtig und die Versicherung zahlt auf keinen
Fall. Auch bei Unfällen unter Drogeneinfluss, den die Polizei inzwischen mit
Hilfe eines Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann, zahlt die Assekuranz
nicht.
Generell gilt: Wer fahren muss, sollte dem Alkohol nicht zusprechen. Ein Taxi
ist billiger als ein neuer Führerschein. Oder es wird vorher vereinbart, wer
nüchtern bleibt und fahren kann. Diese Regel gilt natürlich nicht nur in der
närrischen Zeit, sondern 365 Tage im Jahr. Und für alle Jecken: Helau, Alaaf,
und fröhliches Feiern.
Alkoholgehalt im Blut |
Wenn keine Anzeichen von Fahrun-tüchtigkeit vorliegen |
Wenn Anzeichen auf Fahrun-tüchtigkeit vorliegt |
Wenn es zu einem Unfall kommt |
Versicherungs-schutz bei Alkoholunfällen |
0,3 Promille Alkohol zeigt Wirkung |
keine Konsequenzen |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer |
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurück zu
führen ist. Die eigene Kasko-Versicherung verweigert bei einem
Unfall die Zahlung völlig. |
0,5 Promille doppeltes Unfallrisiko |
Vier Punkte Geldbuße bis € 1.500,- Fahrverbot bis 3
Monate |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer Schadenersatz,
Schmerzensgeld, und ev. Rente an Unfallopfer |
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurück zu
führen ist. Die eigene Haftpflichtversicherung kann bei einem
alkoholbedingten Unfall bis zu € 5.000,- Regress nehmen. |
ab 1,1 Promille über 10faches Unfallrisiko |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer |
Sieben Punkte Geld oder Freiheitsstrafe Führerscheinentzug
zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer Schadenersatz,
Schmerzensgeld, und ev. Rente an Unfallopfer |
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurück zu
führen ist. Die eigene Haftpflichtversicherung kann bei einem
alkoholbedingten Unfall bis zu € 5.000,- Regress nehmen. |
Quelle: ar vom 22.02.06
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Kommentare zur Meldung Kommentare zur Meldung: 28 | |
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24.02.2006 16:59 |
John McClane |
Christian, wie kannst Du...
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
Zitat:
Zitat:
Wird man von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt, muss nicht ohne weiteres darauf vertraut werden, dass es sich tatsächlich um Ordnungshüter handelt. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (VRS 48, 232) sind Zeichen von Beamten in Zivil nur dann zwingend, wenn sich erkennen lässt, dass sie rechtmäßig sind. So zum Beispiel dann, wenn die Streifenpolizisten ihre Dienstmützen aufsetzen
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So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?
Zitat:
CB-Funker müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols kann der Autofahrer verweigern.
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Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!
Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
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24.02.2006 17:05 |
Marshall |
Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
Zitat:
So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?
Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!
Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
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Der Besoffene soll im Zweifel die 110 wählen
110=Notruf
Er müsste die Nummer der für die Region zuständigen Polizeidienststelle wählen oder etwa nicht???
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24.02.2006 17:08 |
John McClane |
Du Jeck, nich der Besoffene!!! Der, der da Zwiefel an der Echtheit der Beamten hat!
110 kann man immer und überall ohne Vorwahl wählen. Man wird zur nächsten Leitstelle verbunden.
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24.02.2006 17:45 |
Marshall |
Zitat:
Zitat von John McClane
Du Jeck, nich der Besoffene!!! Der, der da Zwiefel an der Echtheit der Beamten hat!
110 kann man immer und überall ohne Vorwahl wählen. Man wird zur nächsten Leitstelle verbunden.
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Die 110 als Vermittlung,Geil " Mit wem darf ich sie verbinden???"
Konkurenz für die 11833
Ich mach nur Spaß!!! Bitte nicht sauer sein
Ich weiss selbst das es totaler Schachsinn ist...
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24.02.2006 18:29 |
gandalf |
Wo ist denn das Problem?
Sicherlich sind da ein oder zwei Fehler, aber für nicht erfahrene Autofahrer sind doch viele Tipps zu gebrauchen. Wenn du dir manche Fernsehsendung ansiehst wo mehr als 50% falsch oder völlig aus den Zusammenhang gerissen wird....
Mein Vorschlag schreibe doch einen besseren und Christian veröffentlicht den dann.
Ich selbst lasse mir jedenfalls von einem Zivilpolizisten immer den Dienstausweiß zeigen.
Als Schlußwort möchte ich noch dazu sagen wer als Streifenpolizist für den Hungerlohn seine Birne hinhält kann ich nur bewundern.
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24.02.2006 18:32 |
DD |
re:
Mir ist es mal passiert als die Verona Ihre Werbung gemacht hat mit der 11880 das Ich dort mal mit dem Handy angerufen habe!
Hatte aber Dummerweise einen kleinen Zahlendreher Drin und habe die 11088 gewählt!
Als Ich den Guten Mann dann nach einer Nummer fragte bekam ich die gegenfrage ob Ich ihn den verarschen wolle!
Dann sagte er mir sagen Sie mir mal bitte die Nummer welche Sie gewählt haben!
Ich Brav 11 0 88 aha darauf der Gute Mann und jetzt mal die ersten 3 schnell hinternander!
Fuck 110 naja war nicht ganz so schlimm scheint öffter zu passieren!
Gruss DD
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24.02.2006 18:33 |
NickB12 |
Also..
im Truck haben wir CB-Funk
im Normalfall gibts bei Kontrollen keine Probleme.
Es sollten Papiere fürs Gerät dabei sein, das alles i.o. ist.
Klar gibts CB geräte, die auch im Einsatz sind, deren Watt-Leistung alles andere lähmt...
zur allg. Verkehrskontrolle kann ich nur eines sagen....
Ich hatte Verbandszeug und Warndreieck im Fahrgastraum, was ich den
Jungs auch zeigte....nur die wollten in den Kofferraum sehen....
nix..der bleibt zu
sollte die Rennleitung allerdings Zeit haben, dürfen die in den Kofferraum schauen...mir wurde erklärt, mit richterlichem Beschluss sei das machbar.
nur hatte ich die Zeit nicht
gruß Nick
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24.02.2006 20:25 |
JRAV |
Zitat:
Zitat von NickB12
Ich hatte Verbandszeug und Warndreieck im Fahrgastraum, was ich den
Jungs auch zeigte....nur die wollten in den Kofferraum sehen....
nix..der bleibt zu
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Und wo hast du die Leiche dann verbuddelt?
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24.02.2006 21:38 |
sven7 |
ich zitiere an dieser stelle mal einen bekannten, hans söllner: (hört jeder der bei dem gesangsverein arbeitet immer wieder gern)
warum bekommt die polizei vom arzt keinen tabletten verschrieben?
- weil arschlöc..er nur zäpfchen kriegen
in persönlicher sach: sorry aber hab schon einiges erlebt und auch ein freund ist bei dem suhaufen dabei aber irgendwie haben 90% von denen keine daseinsberechtigung MEINER meinung nach!
dazu zählen richter, anwälte usw... ging früher auch ohne die und viel besser!
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24.02.2006 23:48 |
heppinger |
Zitat:
Zitat von sven7
ich zitiere an dieser stelle mal einen bekannten, hans söllner
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Hans Söllner ist ein Bekannter von Dir??? Respekt!!! Er ist der einzige "Linke", dem ich ein wenig Respekt für seine Musik entgegen bringe!!!
Zitat:
in persönlicher sach: sorry aber hab schon einiges erlebt und auch ein freund ist bei dem suhaufen dabei aber irgendwie haben 90% von denen keine daseinsberechtigung MEINER meinung nach!
dazu zählen richter, anwälte usw... ging früher auch ohne die und viel besser!
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Kennst Du meine Kneipe??? Dort am Stammtisch werden auch immer solche Parolen gelabert...!!!
Wenn Du in einem Land ohne Rechtssystem leben willst, dann zieh doch in den nahen Osten!!
Ich habe zwei Kinder und mir ist unser Rechtssystem noch viel zu lasch!!!
Gruß
Heppinger
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25.02.2006 00:23 |
sven7 |
ne, ich finde das rechtssystem hat in deutschland versagt an allen ecken und enden aber das würde das forum sprengen darüber zu diskutieren
wie du schon sagst zieh in ein anderes land, ich habe nicht vor in diesem land zu sterben und schon garnicht zu bleiben wenn ich kinder habe!
gruß sven
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25.02.2006 12:50 |
John McClane |
Es ist einfach veraltet, das Rechtssystem.
Siehe StPO: vorkonstitutionelles Recht!!! Geht garnicht mehr.
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25.02.2006 13:09 |
heppinger |
Zitat:
Zitat von John McClane
Es ist einfach veraltet, das Rechtssystem.
Siehe StPO: vorkonstitutionelles Recht!!! Geht garnicht mehr.
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Übersetzt: die StPO gab es schon vor dem Grundgesetz
...man bin ich gut!
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25.02.2006 13:26 |
Christian |
Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Guckst Du.
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Hallo Peter,
Du hast Recht, ich habe das tatsächlich nicht geprüft. Wie könnte ich auch jede Meldung bis ins Kleinste überprüfen. Wenn es aber heißt, dass ein oberstes Langericht irgendwas entschieden hat, so würde ich es nicht als "Unsinn" bezeichnen.
Es heißt auch nur, dass man nicht "muss" und nicht, dass man nicht "soll".
Zitat:
Zitat von John McClane
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
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Wenn ein oberstes Landgericht ein Entscheidung getroffen hat, so muss man nichts mehr glauben, sondern man kann sich mit Aktenzeichen jederzeit darauf berufen.
Ich verstehe ja, dass so ein Meldung für die Polizei idiotisch klingen mag, weil sie den Arbeitsalltag erheblich erschweren kann, aber für den Autofahrer ist es sicher sehr interessant zu wissen, wie man im Zweifel mit einer bestimmten Situation umzugehen hat bzw. umgehen kann.
Zeigt mir also mitten auf einer verlassenen Landstraße eine zivil gekleidete Person eine Polizeikelle, so hätte ich auch bisher nicht anhalten. Nach Lesen dieser Meldung weiß ich zumindest, dass das auch in Ordung ist.
Gruß,
Chriss
PS: Haben den Thread mal ins Forum "Kommentare zu 7-forum.com News" verschoben.
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25.02.2006 14:47 |
sven7 |
soweit ich mal erfahren habe muss man auch wenn die polizei hinter einem ist mit stopp polizei nicht ausserhalb im dunkeln auf der landstrasse anhalten sondern darf wenn man sieht das ein paar meter weiter eine ausgeleuchtete ortschaft oder dergleichen ist bis dahin fahren.
ob das stimmt keine ahnung aber hab ich mal irgendwo so gehört?
würde mich aber mal interesseieren.
p.s. ausserdem darf man sich glaub IMMER den dienstausweis zeigen lassen egal ob ziviel oder nicht.
kann ja sein die echten polizisten liegen irgendwo um die ecke gefesselt
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