Start » Service » News Seite drucken | Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com Logo
News-Menü
 News-Kategorien
 7-forum.com Service
BMW Neuheiten
So sieht die Neue Klasse als SAV aus: der BMW Vision Neue Klasse X.
BMW Vision Neue Klasse X (2024)

 
Der neue MINI Cooper E im Classic Trim: Elektrisch, effizient, emotional.
MINI Cooper E (J01)

 
Der neue BMW 5er Touring. Modell G61, ab Mai 2024.
BMW 5er Touring (G61, ab 2024)

 
Der neue MINI Cooper mit Ottomotor: Der neue MINI Cooper C und der neue MINI Cooper S.
MINI Cooper C und der neue MINI Cooper S

 
Jetzt mit Handschalter: der BMW Z4 in der Edition Pure Impulse.
BMW Z4 Edition Pure Impulse mit Handschaltung

 


 
 Auto-News  

23.02.2006
Service: Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen
 

Jetzt beginnt die ganz heiße Phase der Karnevalszeit. Festsitzungen und Feiern stehen an, und da lässt sich so mancher dazu verleiten, Alkohol zu trinken und sich trotzdem hinters Steuer zu setzen. Auch die Polizei führt in dieser närrischen Zeit vermehrt Polizeikontrollen durch. Doch wie sollten sich Autofahrer im Fall einer Kontrolle verhalten? Auto-Reporter gibt Tipps, wie Sie Ruhe und die Fahrerlaubnis behalten.

Zuerst sollten die Insassen im Auto sitzen bleiben und keine hektischen Bewegungen machen. Wird man von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt, muss nicht ohne weiteres darauf vertraut werden, dass es sich tatsächlich um Ordnungshüter handelt. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (VRS 48, 232) sind Zeichen von Beamten in Zivil nur dann zwingend, wenn sich erkennen lässt, dass sie rechtmäßig sind. So zum Beispiel dann, wenn die Streifenpolizisten ihre Dienstmützen aufsetzen. In dem Zusammenhang empfiehlt der ADAC, sich darüber hinaus auch den Dienstausweis zeigen zu lassen.

Richtiges Verhalten bei PolizeikontrollenSind die Polizeibeamten allerdings uniformiert, sieht die Rechtslage anders aus. In diesem Fall reicht nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (VRS 47, 387) allein die Uniform aus, um die Staatsgewalt zu verdeutlichen. Hier muss der Führerschein und der Kraftfahrzeugschein vorgezeigt werden, wobei der Beamte darauf bestehen kann, dass man ihm die Papiere zur Überprüfung in die Hand gibt. Der Fahrzeugführer muss aber nicht das Handy an die Polizisten aushändigen, damit diese überprüfen können, ob jemand gerade telefoniert hat.

Die Polizeistreife kann sich jedoch von der Funktionsfähigkeit der Scheinwerfer, Blinker sowie der Hupe überzeugen. Das Warndreieck und der Verbandkasten müssen nach Aufforderung zur Prüfung gezeigt werden. CB-Funker müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols kann der Autofahrer verweigern. Eine dann allerdings wahrscheinliche Blutentnahme muss sich der Betreffende jedoch gefallen lassen. Also gilt hier: Bei einem Verdacht Ruhe bewahren und den Anweisungen der Beamten folgen.

Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss sollte der Autofahrer daran denken, dass er damit seinen Kaskoschutz riskiert. Unter Umständen kann die Versicherung sogar jede Zahlung verweigern. Darauf weißt der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) hin. Stephan Schweda, Sprecher des GDV für den Bereich Schaden- und Unfallversicherung wies darauf hin, dass das Unfallopfer generell entschädigt werde. Der Versicherer könne sich allerdings vom Verursacher bis zu 5000 Euro zurückholen, das sehe die gesetzliche Regelung so vor.

Bei einem Alkoholgehalt von 0,3 bis 1,1 spricht der Gesetzgeber von relativer Fahruntüchtigkeit. Hat der Autofahrer dabei Probleme die Spur zu halten oder benimmt sich auffällig verliert er im Falle eines Unfalles seinen Kaskoversicherungsschutz. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt der Fahrzeugführer auf jeden Fall als absolut fahruntüchtig und die Versicherung zahlt auf keinen Fall. Auch bei Unfällen unter Drogeneinfluss, den die Polizei inzwischen mit Hilfe eines Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann, zahlt die Assekuranz nicht.

Generell gilt: Wer fahren muss, sollte dem Alkohol nicht zusprechen. Ein Taxi ist billiger als ein neuer Führerschein. Oder es wird vorher vereinbart, wer nüchtern bleibt und fahren kann. Diese Regel gilt natürlich nicht nur in der närrischen Zeit, sondern 365 Tage im Jahr. Und für alle Jecken: Helau, Alaaf, und fröhliches Feiern.

Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrun-tüchtigkeit vorliegen Wenn Anzeichen auf Fahrun-tüchtigkeit vorliegt Wenn es zu einem Unfall kommt Versicherungs-schutz bei Alkoholunfällen
0,3 Promille
Alkohol zeigt Wirkung
keine Konsequenzen Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurück zu führen ist.
 
Die eigene Kasko-Versicherung verweigert bei einem Unfall die Zahlung völlig.
0,5 Promille
doppeltes Unfallrisiko
Vier Punkte
 
Geldbuße bis € 1.500,-
 
Fahrverbot bis 3 Monate
Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Schadenersatz, Schmerzensgeld, und ev. Rente an Unfallopfer
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurück zu führen ist.
 
Die eigene Haftpflichtversicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu € 5.000,- Regress nehmen.
ab 1,1 Promille
über 10faches Unfallrisiko
Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Sieben Punkte
 
Geld oder Freiheitsstrafe
 
Führerscheinentzug zwischen 6 Monate bis zu 5 Jahren oder auf Dauer
Schadenersatz, Schmerzensgeld, und ev. Rente an Unfallopfer
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurück zu führen ist.
 
Die eigene Haftpflichtversicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu € 5.000,- Regress nehmen.

Quelle: ar vom 22.02.06

 

Das könnte Sie auch interessieren:

interner Link Service: Zehn Tipps für den Reifenwechsel (News vom 15.02.2006)

interner Link Service: Zeit für die Auto-Frühjahrskur (News vom 08.02.2006)

interner Link Service: Wie verhält man sich nach einer Reifenpanne richtig? (News vom 26.01.2006)

interner Link Alle Service-News im Überblick


 

Bitte empfehlen Sie diesen Artikel weiter:

 

Kommentare zur Meldung

 Kommentare zur Meldung: 28
Ihr Name:
 
Alle Kommentare im Forum ansehen
24.02.2006 16:59
John McClane
Christian, wie kannst Du...

...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Interner Link) Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!

Zitat:
Zitat:
Wird man von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt, muss nicht ohne weiteres darauf vertraut werden, dass es sich tatsächlich um Ordnungshüter handelt. Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (VRS 48, 232) sind Zeichen von Beamten in Zivil nur dann zwingend, wenn sich erkennen lässt, dass sie rechtmäßig sind. So zum Beispiel dann, wenn die Streifenpolizisten ihre Dienstmützen aufsetzen
So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?

Zitat:
CB-Funker müssen auf Verlangen auch die Nummer ihres Gerätes kontrollieren lassen. Den Polizisten ist es dagegen nicht erlaubt, von einem beschuldigten Autofahrer eine Stellungnahme zu verlangen. Bei einem Verdacht auf Alkohol darf niemand gezwungen werden, ins Röhrchen zu blasen. Auch eine Messung des Atemalkohols kann der Autofahrer verweigern.
Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!

Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
24.02.2006 17:05
Marshall
Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Interner Link) Guckst Du.
Es gibt Leute, die gauben das!!!!

Zitat:
So ein Schwachsinn! Wie soll der Angehaltene erkennen, dass es rechtmäßig ist? Was bedeutet hier rechtmäßig? FAKT ist, dass der Betroffene im Zweifel die 110 anrufen soll umd erforderlichenfalls eine uniformierte Streife hinzuziehen zu können. Und dieser Quatsch mit der Mütze ist anscheinend nicht totzukriegen. Oder soll der Zivile ne Mütze aufsetzen?


Nach erfolgter Belehrung ist es sehr wohl erlaubt, eine "Stellungnahme" zu verlangen - es ist natürlich dem Beschuldigten frei gestellt, tatsächlich Stellung zu nehmen!

Welcher Schreiberling hat diese Schmähschrift verfasst???
Der Besoffene soll im Zweifel die 110 wählen
110=Notruf
Er müsste die Nummer der für die Region zuständigen Polizeidienststelle wählen oder etwa nicht???
24.02.2006 17:08
John McClane Du Jeck, nich der Besoffene!!! Der, der da Zwiefel an der Echtheit der Beamten hat!
110 kann man immer und überall ohne Vorwahl wählen. Man wird zur nächsten Leitstelle verbunden.
24.02.2006 17:45
Marshall
Zitat:
Zitat von John McClane
Du Jeck, nich der Besoffene!!! Der, der da Zwiefel an der Echtheit der Beamten hat!
110 kann man immer und überall ohne Vorwahl wählen. Man wird zur nächsten Leitstelle verbunden.
Die 110 als Vermittlung,Geil " Mit wem darf ich sie verbinden???"
Konkurenz für die 11833

Ich mach nur Spaß!!! Bitte nicht sauer sein
Ich weiss selbst das es totaler Schachsinn ist...
24.02.2006 18:29
gandalf Wo ist denn das Problem?
Sicherlich sind da ein oder zwei Fehler, aber für nicht erfahrene Autofahrer sind doch viele Tipps zu gebrauchen. Wenn du dir manche Fernsehsendung ansiehst wo mehr als 50% falsch oder völlig aus den Zusammenhang gerissen wird....
Mein Vorschlag schreibe doch einen besseren und Christian veröffentlicht den dann.
Ich selbst lasse mir jedenfalls von einem Zivilpolizisten immer den Dienstausweiß zeigen.

Als Schlußwort möchte ich noch dazu sagen wer als Streifenpolizist für den Hungerlohn seine Birne hinhält kann ich nur bewundern.
24.02.2006 18:32
DD
re:

Mir ist es mal passiert als die Verona Ihre Werbung gemacht hat mit der 11880 das Ich dort mal mit dem Handy angerufen habe!
Hatte aber Dummerweise einen kleinen Zahlendreher Drin und habe die 11088 gewählt!
Als Ich den Guten Mann dann nach einer Nummer fragte bekam ich die gegenfrage ob Ich ihn den verarschen wolle!
Dann sagte er mir sagen Sie mir mal bitte die Nummer welche Sie gewählt haben!
Ich Brav 11 0 88 aha darauf der Gute Mann und jetzt mal die ersten 3 schnell hinternander!
Fuck 110 naja war nicht ganz so schlimm scheint öffter zu passieren!
Gruss DD
24.02.2006 18:33
NickB12
Also..

im Truck haben wir CB-Funk

im Normalfall gibts bei Kontrollen keine Probleme.
Es sollten Papiere fürs Gerät dabei sein, das alles i.o. ist.
Klar gibts CB geräte, die auch im Einsatz sind, deren Watt-Leistung alles andere lähmt...

zur allg. Verkehrskontrolle kann ich nur eines sagen....

Ich hatte Verbandszeug und Warndreieck im Fahrgastraum, was ich den
Jungs auch zeigte....nur die wollten in den Kofferraum sehen....
nix..der bleibt zu

sollte die Rennleitung allerdings Zeit haben, dürfen die in den Kofferraum schauen...mir wurde erklärt, mit richterlichem Beschluss sei das machbar.

nur hatte ich die Zeit nicht

gruß Nick
24.02.2006 20:25
JRAV
Zitat:
Zitat von NickB12
Ich hatte Verbandszeug und Warndreieck im Fahrgastraum, was ich den
Jungs auch zeigte....nur die wollten in den Kofferraum sehen....
nix..der bleibt zu

Und wo hast du die Leiche dann verbuddelt?
24.02.2006 21:38
sven7 ich zitiere an dieser stelle mal einen bekannten, hans söllner: (hört jeder der bei dem gesangsverein arbeitet immer wieder gern)

warum bekommt die polizei vom arzt keinen tabletten verschrieben?
- weil arschlöc..er nur zäpfchen kriegen




in persönlicher sach: sorry aber hab schon einiges erlebt und auch ein freund ist bei dem suhaufen dabei aber irgendwie haben 90% von denen keine daseinsberechtigung MEINER meinung nach!
dazu zählen richter, anwälte usw... ging früher auch ohne die und viel besser!
24.02.2006 23:48
heppinger
Zitat:
Zitat von sven7
ich zitiere an dieser stelle mal einen bekannten, hans söllner
Hans Söllner ist ein Bekannter von Dir??? Respekt!!! Er ist der einzige "Linke", dem ich ein wenig Respekt für seine Musik entgegen bringe!!!

Zitat:
in persönlicher sach: sorry aber hab schon einiges erlebt und auch ein freund ist bei dem suhaufen dabei aber irgendwie haben 90% von denen keine daseinsberechtigung MEINER meinung nach!
dazu zählen richter, anwälte usw... ging früher auch ohne die und viel besser!
Kennst Du meine Kneipe??? Dort am Stammtisch werden auch immer solche Parolen gelabert...!!!

Wenn Du in einem Land ohne Rechtssystem leben willst, dann zieh doch in den nahen Osten!!

Ich habe zwei Kinder und mir ist unser Rechtssystem noch viel zu lasch!!!

Gruß
Heppinger
25.02.2006 00:23
sven7 ne, ich finde das rechtssystem hat in deutschland versagt an allen ecken und enden aber das würde das forum sprengen darüber zu diskutieren

wie du schon sagst zieh in ein anderes land, ich habe nicht vor in diesem land zu sterben und schon garnicht zu bleiben wenn ich kinder habe!

gruß sven
25.02.2006 12:50
John McClane Es ist einfach veraltet, das Rechtssystem.
Siehe StPO: vorkonstitutionelles Recht!!! Geht garnicht mehr.
25.02.2006 13:09
heppinger
Zitat:
Zitat von John McClane
Es ist einfach veraltet, das Rechtssystem.
Siehe StPO: vorkonstitutionelles Recht!!! Geht garnicht mehr.
Übersetzt: die StPO gab es schon vor dem Grundgesetz

...man bin ich gut!
25.02.2006 13:26
Christian
Zitat:
Zitat von John McClane
...ungeprüft so einen Unsinn veröffentlichen?!
Interner Link) Guckst Du.
Hallo Peter,

Du hast Recht, ich habe das tatsächlich nicht geprüft. Wie könnte ich auch jede Meldung bis ins Kleinste überprüfen. Wenn es aber heißt, dass ein oberstes Langericht irgendwas entschieden hat, so würde ich es nicht als "Unsinn" bezeichnen.

Es heißt auch nur, dass man nicht "muss" und nicht, dass man nicht "soll".

Zitat:
Zitat von John McClane
Es gibt Leute, die gauben das!!!!
Wenn ein oberstes Landgericht ein Entscheidung getroffen hat, so muss man nichts mehr glauben, sondern man kann sich mit Aktenzeichen jederzeit darauf berufen.

Ich verstehe ja, dass so ein Meldung für die Polizei idiotisch klingen mag, weil sie den Arbeitsalltag erheblich erschweren kann, aber für den Autofahrer ist es sicher sehr interessant zu wissen, wie man im Zweifel mit einer bestimmten Situation umzugehen hat bzw. umgehen kann.

Zeigt mir also mitten auf einer verlassenen Landstraße eine zivil gekleidete Person eine Polizeikelle, so hätte ich auch bisher nicht anhalten. Nach Lesen dieser Meldung weiß ich zumindest, dass das auch in Ordung ist.

Gruß,
Chriss

PS: Haben den Thread mal ins Forum "Kommentare zu 7-forum.com News" verschoben.
25.02.2006 14:47
sven7 soweit ich mal erfahren habe muss man auch wenn die polizei hinter einem ist mit stopp polizei nicht ausserhalb im dunkeln auf der landstrasse anhalten sondern darf wenn man sieht das ein paar meter weiter eine ausgeleuchtete ortschaft oder dergleichen ist bis dahin fahren.

ob das stimmt keine ahnung aber hab ich mal irgendwo so gehört?
würde mich aber mal interesseieren.


p.s. ausserdem darf man sich glaub IMMER den dienstausweis zeigen lassen egal ob ziviel oder nicht.
kann ja sein die echten polizisten liegen irgendwo um die ecke gefesselt
Alle weiteren Kommentare im Forum ansehen


 
 
Netzwerk
 
Bitte folgen Sie uns:
 
7-forum.com bei Facebook7-forum.com bei google+
7-forum.com bei YouTube7-forum.com bei Twitter
7-forum.com News im RSS Feed
 
Neu: 7-forum.com auf google+
 
 
News im Kontext

Service: Zehn Tipps für den Reifenwechsel

 

Service: Zeit für die Auto-Frühjahrskur

 

Service: Wie verhält man sich nach einer Reifenpanne richtig?

 
 
Aktuelle News

Mit „Connected Home Charging“ solar- und lastoptimiert laden daheim für alle elektrischen BMW und MI

 

DTM-Tests: Drei BMW M4 GT3 von Schubert Motorsport erstmals in neuen Designs auf der Rennstrecke.

 

BMW Group Werk Araquari wird elektrifiziert

 

BMW Group setzt BEV-Wachstumskurs fort: Meilenstein von 1 Million vollelektrischen Fahrzeugen erreicht Fahrzeugen erreic

 

BMW Group und Tata Technologies streben Zusammenarbeit bei Software-Entwicklung für Fahrzeuge und Unternehmens-IT an.

 

BMW: Begeistern, fördern, vereinen: Sport liegt in unseren Genen

 

www.7er.com

  zurück zur News-Übersicht | zurück zur Startseite   zum Seitenanfang
www.7-forum.com  ·  Alle Rechte vorbehalten  ·  Letzte Bearbeitung dieser Seite: 06.03.2023  ·   Dies ist keine Seite der BMW Group