05.11.2005
Service: Autoversicherung wechseln
Haftpflicht und Kasko sind die
dicksten Brocken bei den Fixkosten fürs Auto. Recht und billig also, seiner
alten Versicherung die kalte Schulter zu zeigen, wenn sich durch einen Wechsel
viel Geld sparen lässt. Man muss sich nur ranhalten. Denn wer in einen der neuen
Spartarife wechseln will, muss in der Regel bis zum 30. November bei seiner
alten Gesellschaft kündigen. Haftpflicht- und Kaskopolicen laufen nämlich nur
für ein Jahr und verlängern sich nur dann automatisch, wenn nicht einen Monat
vor Beginn des neuen Versicherungsjahres gekündigt wird. Das beginnt für die
meisten Autofahrer am 1. Januar. Lohn der Eile: Nach Berechnungen der Stiftung
Warentest locken kräftige Einsparmöglichkeiten Preisunterschiede von 100 Prozent
stellten die Berliner Verbraucherschützer beim Vergleich von mehr als 100
Tarifen fest. Je nach Schadenfreiheitsklasse und Fahrzeug sind das einige
hundert bis zu mehrere tausend Euro im Jahr. So ergab der Vergleich für einen VW
Touran TDI, zugelassen in Leverkusen, bei 70 Prozent Beitragssatz Prämienspannen
von 871 bis 1962 Euro, für einen Mazda MX-5, zugelassen in Heidelberg mit 35
Prozent, die Spanne von 387 bis 868 Euro. Am besten lässt man sich von der
neuen Versicherungsgesellschaft ein verbindliches Angebot machen. Erst wenn der
Vertrag vorliegt, sollte man seine alte Police kündigen. Grund: Eine
Annahmepflicht gibt es für den Versicherer nur in der Haftpflicht. Fährt der
Kunde aber ein Modell, das bei Dieben besonders begehrt ist oder extrem teuer
bei Reparaturen, so kann die Versicherung den Kaskoschutz verweigern. Bleibt
zum Kündigen genug Zeit, genügt ein einfacher Brief an die alte Versicherung mit
der Bitte, die Kündigung zu bestätigen. Liegt man schon nah am Ende der Frist,
ist ein Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert. Auch die Kündigung per Fax
ist möglich, dann aber sollte man die Sendebestätigung mit dem Schreiben
aufheben. Vor dem Kündigen steht aber die Suche nach einer günstigeren
Gesellschaft. Wer mit dem PC vertraut ist, kann im Internet unter
www.fss-online.de,
www.aspect-online.de oder
www.finanzscout24.de (Forumspartner) bequem vergleichen. Am besten nimmt man
sich Fahrzeugschein und alte Versicherungsrechnung dazu, dann hat man die
notwendigen Daten gleich zur Hand. Bei den Ergebnissen des Vergleichs darf man
sich nicht wundern, dass manche Versicherungsgesellschaften gleich mit mehreren
Tarifen im Vorderfeld landen oder mit ungewohnten Namen. HUK24 Basis, Gothaer
Spartarif oder Bruderhilfe Basis sind nur einige der neuen Spartarife.
Allerdings: Die neuen Angebote sparen auch bei Service und Versicherungsschutz.
Sie müssen online oder am Telefon geordert werden, beim Ausfüllen des Vertrags
oder bei einer Schadenmeldung hilft kein freundlicher Außendienstmitarbeiter.
Beim Versicherungsschutz wird auch hie und da etwas abgezwackt: Dass
Schutzbriefleistungen nicht inklusive sind, lässt sich verschmerzen, eine
Deckungssumme für Haftpflichtschäden von 50 Millionen statt 100 Millionen
vermutlich auch noch. Ärgerlich kann es werden, wenn das Auto geklaut wird denn
bei etlichen Spartarifen gibt es den Neuwert nur innerhalb der ersten sechs
Monate, bei vielen anderen Tarifen zwölf oder gar 24 Monate lang. Ganz genau
hinschauen muss man bei der Rabattstruktur: Wie wirken sich unfallfreie Jahre
auf den Schadenfreiheitsrabatt und damit auf die Prämie aus und wie stark wird
man nach einem Unfall wieder zurückgestuft? Besonders umwerben die Versicherer
so genannte gute Risiken: Den schon etwas reiferen Beamten, der öfter mal Bahn
fährt, oder junge Eltern, denen nachgesagt wird, wenige Unfälle zu verursachen.
Sind die Kinder dann aber erst einmal flügge und haben selber einen
Führerschein, werden sie zum Kostentreiber: Wird das Auto auch von Fahranfängern
unter 23 genutzt, setzt es Aufschläge auf die Prämie. So ermittelte die Stiftung
Warentest in ihrem Vergleich, dass für einen Audi A6 2,0 TDI, zugelassen in
Bremen in der Rabattstufe 30 Prozent, zwischen 304 und 908 Euro bezahlt werden
müssen, wenn außer den Eltern auch der 23 Jahre alte Sohn den Wagen nutzt. Wer
es einrichten kann, sollte deshalb einen Tarif wählen, der nur für den
Fahrzeughalter allein oder für ihn und seinen (Ehe)-Partner gilt Aber Vorsicht:
Wer die Bedingungen dieser so genannten weichen Rabatte nicht einhält, kann von
seiner Versicherung empfindlich zur Kasse gebeten werden. Wer mit seiner
Versicherung zufrieden ist, aber dennoch sparen will, sollte bei seinem
Vertreter einfach mal nachhaken und auf die günstigen Offerten der Konkurrenz
hinweisen. Ein Angebot lässt dann nicht lange auf sich warten. Quelle: Klaus
Justen / ar Das könnte Sie auch interessieren:
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