24.04.2016
Schadenfreiheitsklassen - Ein Rabattsystem der Kfz-Haftpflichtversicherer und Kfz-Vollkaskoversicher
Zur Absicherung vor den finanziellen Folgen nach einem Autounfall schließen die Halter von Kraftfahrzeugen eine Kfz-Versicherung ab. Dies geschieht in Form einer Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung für die regelmäßige Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Für längeres unfallfreies Fahren entstehen den Versicherungen keine Kosten. Dafür belohnen sie den Kfz-Halter mit einem Schadenfreiheitsrabatt. Zusätzlich wird er in eine höhere, sprich günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Die Stufen beginnen mit SF1 für 1 Jahr unfallfreies Fahren und einem Versicherungsbeitrag von 100% und steigen in der Tabelle mit sinkenden Beiträgen bis zur Stufe SF35 für 35 Jahre unfallfreies Fahren und einem Versicherungsbeitrag von 20%. Über 100% zahlen Fahranfänger in der Klasse 0, Fahranfänger nach einem selbstverschuldeten Unfall in der Klasse M (Malusklasse), Fahrer mit mindestens 3 Jahren EU-Führerschein in der Klasse SF1/2 und Fahrer nach Rückstufung aus SF1 in der Schadenfreiheitsklasse SF. Ein Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkaskoversicherung ist nicht möglich, da hier behandelte Schäden nicht selbst verursacht wurden und somit eine Abstufung in der Klasse nicht erfolgt.
Wie sich die Schadenfreiheitsklassen neben Regional- und Typenklasse entwickeln
Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich in erster Linie nach dem jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt. Aber auch Typen- und Regionalklassen beeinflussen die Beiträge nicht unerheblich. Im ersten Fall handelt es sich um die statistisch ermittelte Häufigkeit von Unfällen, in die bestimmte Fahrzeugtypen verwickelt sind. Im zweiten Fall handelt es sich um unfallträchtige Zulassungsbezirke, deren Bewohner von der jeweiligen Regionalklasse betroffen sind.
Die Art der Herabstufung nach einem Schaden ist vom jeweiligen Versicherer abhängig, wobei die Schadenshöhe keinen Einfluss auf den Umfang einer Zurückstufung hat. Die Regulierung erfolgt aufgrund von Rückstufungstabellen, die sich zwischen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung unterscheiden und zudem vom jeweiligen Anbieter abhängen. Diese Tabellen legen entsprechend der Anzahl der Unfälle eines Halters pro Jahr fest, um wie viele Stufen der Schadenfreiheitsklassen er zurückgestuft wird.
Die unterschiedlichen Verhaltensweisen der einzelnen Versicherer führen dazu, dass sie z. B. nach nur einem einzelnen Unfall die Herabstufung so vornehmen, als hätte der verunfallte Fahrer erst die Hälfte seiner unfallfreien Jahre erreicht. War er also vor dem Unfall in der Klasse SF20 eingestuft, so gilt jetzt nur noch die Klasse SF10.
Daraus folgt aber auch, dass durch mehrere Unfälle der schuldige Fahrer eine deutlich stärkere Rückstufung verursacht. Häufen sich die Unfälle eines Fahrzeugs in einem Jahr, dann veranlasst das viele Versicherer dazu, eine Rückstufung nach ganz unten in die erheblich teurere Malusklasse vorzunehmen. Wer über einen längeren Zeitraum kein Fahrzeug mehr angemeldet hat, kann je nach Versicherer ebenfalls in eine andere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Üblicherweise erfolgt nach einem Jahr ohne Fahrzeug noch keine Rückstufung, nach mehr als sieben Jahren Pause aber wieder eine Einstufung in die Klasse SF1/2.
Fazit
Die Schadensverläufe der Kunden werden von den Versicherungen einmal jährlich bewertet. Der Termin ist jeweils der erste Januar. Verlief das vergangene Jahr unfallfrei, hat dies in der Regel einen Aufstieg in die nächsthöhere Klasse zur Folge. Viele unfallfreie Jahre bedeuten somit stetig bessere Einstufungen. Als Ergebnis wird der Versicherungsbeitrag immer günstiger, da gemäß der jeweils höheren Schadenfreiheitsklasse ein entsprechender Beitragsrabatt gewährt wird.
Weitere Informationen zum Thema Schadenfreiheitsklassen gibt es auf dieser Webseite.
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