Kategorie: Individual BMW-Modellreihe: G30 13.10.2016
Die neue BMW 5er Limousine (G30): BMW Individual.
Mehr Auswahl bei Farben, Leder, Holz und Leichtmetallrädern.
Bereits ab Marktstart können Kunden die neue BMW 5er Limousine mit einer Vielzahl von Sonderausstattungen ganz persönlich gestalten. Für zusätzliche Individualisierungswünsche bietet BMW Individual im Laufe des Jahres 2017 zusätzliche Lackfarben, Lederbezüge und weitere Ausstattungen an.
Beim Exterieur stehen über BMW Individual sechs zusätzliche Metallic- Lackierungen sowie vier matte Frozen-Lackierungen zur Wahl. Darüber hinaus kann die BMW 5er Reihe mit einer Sonderwunsch-Lackierung in jeder denkbaren Farbe als Uni-, Metallic-, Perlmutt- oder Frozen-Lackierung gestaltet werden. Das BMW Individual Leichtmetallrad im Design V-Speiche mit 20 Zoll Größe hebt die persönliche Note zusätzlich hervor.
Für den Innenraum kann ein BMW Individual Dachhimmel in Anthrazit bestellt werden, der entweder in Stoff oder Alcantara ausgeführt ist. Auch den Wunsch nach einer lederbezogenen Instrumententafel in der gewählten Lederfarbe kann BMW Individual erfüllen. Dieses Feature ist ebenfalls Bestandteil der BMW Individual Volllederausstattung. Hier stehen drei exklusive BMW Individual Lederausstattungen in Leder Merino Feinnarbe in den Farben Tartufo, Rauchweiß und Caramel zur Wahl, deren Nahtbilder und Keder je nach gewähltem Sitz – Standardsitz oder Komfortsitz – variieren. Neben den Sitzen und der Instrumententafel umfasst die BMW Individual Volllederausstattung auch Bezüge der vorderen und hinteren Türtafeln sowie der Mittelkonsole in Leder Merino Feinnarbe.
Drei exklusive Ausführungen bietet BMW Individual für die Interieurleisten: Pianolack Schwarz, Zwetschge Naturbraun sowie Esche hell, die perfekt mit der jeweils gewählten Lederfarbe korrespondieren. Auf Wunsch greift das BMW Individual Lederlenkrad mit Edelholz die gewählte Ausführung der Interieurleisten auf und rundet damit die individuelle Handschrift bei der Interieurgestaltung ab.
Quelle: BMW Presse Mappe vom 13.10.2016
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