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 Auto-News  

19.11.2014
30. November - die Kfz-Versicherung überlegt wechseln!
 

Der November ist traditionell Wechselzeit bei der Kfz-Versicherung. Allein im letzten Jahr haben rund 1,5 Millionen Kunden vom Versicherungswechsel Gebrauch gemacht. Auch in diesen Wochen dürften wieder zahlreiche Kündigungen bei den Versicherungsunternehmen eingehen.

Kündigungsfrist beachten

Dem 30. November kommt dabei als Stichtag entscheidende Bedeutung zu. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Kündigungen beim Versicherer vorliegen, um noch rechtzeitig zum Jahreswechsel wirksam zu werden. Denn bei den meisten Verträgen endet dann das Versicherungsjahr. Bei der üblichen einmonatigen Kündigungsfrist muss eine ordentliche Kündigung also spätestens bis zum 30.11. erfolgt sein. Nicht das Absendedatum entscheidet dabei, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer. Daher sollten Kündigungen zum Nachweis der Fristeinhaltung am besten per Einschreiben, notfalls per Fax erfolgen. Nur bei einem Sonderkündigungsrecht sind Kündigungen auch unabhängig vom 30. November möglich.

Bisherigen Vertrag vorher prüfen

Wer sich mit dem Gedanken eines Versicherungswechsels trägt, sollte allerdings erst einmal gründlich seinen bisherigen Vertrag prüfen und die Konditionen genau vergleichen. Zahlreiche Seiten im Internet bieten heute zwar Möglichkeiten zum Versicherungsvergleich. Den ganzen Markt bildet dabei allerdings kaum ein Portal ab. Es empfiehlt sich daher durchaus, die Ergebnisse mehrerer Vergleichsportale zu prüfen.

Sonderkonditionen einbeziehen

Dabei sind auch eventuell bestehende Sonderkonditionen beim bisherigen Versicherer zu berücksichtigen. So werden häufig günstigere Schadensfreiheitsrabatte gewährt als eigentlich vorgesehen, wenn mehrere Fahrzeuge beim gleichen Unternehmen versichert sind. Oder es erfolgt bei einem nur einmaligen Schaden noch keine Rückstufung bei der Schadensfreiheitsklasse. Solche Sonderkonditionen gehen üblicherweise beim Wechsel des Anbieters verloren. Vergleichsportale können dies kaum abbilden. Auch von daher sind deren Ergebnisse kritisch zu hinterfragen. Unter Umständen ist der bisherige Versicherer wegen der Sonderkonditionen trotz eines an sich ungünstigeren Tarifs vorteilhafter und der Wechsel erübrigt sich.

Günstigere Tarife nutzen

Manchmal ermöglicht auch das bisherige Versicherungsunternehmen billigere Tarife. Günstigere Konditionen werden schon dann gewährt, wenn die Versicherung online abgeschlossen oder auf einige Versicherungsbestandteile verzichtet wird. Viele Versicherer bieten bei der Kfz-Versicherung abgestufte Leistungspakete, unter denen der Kunde wählen kann. Versicherungsnehmer müssen letztlich für sich entscheiden, ob sie einen Basisschutz mit günstigen Beiträgen oder ein Premium-Paket mit erweiterten Service-Leistungen und größeren Freiheitsgraden wollen. Das kostet dann auch mehr.

Vertragsbedingungen beachten

Obwohl die Versicherungsbedingungen der Anbieter gerade bei der Kfz-Versicherung in vielen Bereichen ähnlich sind, es gibt durchaus Unterschiede im Detail. Ein häufiger Unterschied ist die Werkstattbindung. Manche Versicherer sehen bei ihren Angeboten eine Werkstattbindung vor, andere nicht. Oder der Versicherungsschutz bei Wild- und Tierunfällen ist unterschiedlich ausgestaltet. Letztlich können immer nur solche Angebote miteinander verglichen werden, die auch gleiche Leistungsstandards bieten.

Eine einmal wirksam gewordene Kündigung lässt sich nachträglich nicht mehr korrigieren. Daher ist es ratsam, sich eingehend mit dem Thema zu befassen, ehe ein Wechsel vorgenommen wird. Voreilige Kündigungen können sich als kostspieliger Irrtum erweisen.

Quelle: TA vom 19.11.2014


 

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Kommentare zur Meldung

 Kommentare zur Meldung: 1
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02.07.2015 10:27
MaddinN
30. November - die Kfz-Versicherung überlegt wechseln!

Hallo,

dieser Artikel war sehr interessant. Vielen Dank für die Hilfestellung.
Eine voreilige Kündigung sollte dennoch wohl überlegt sein. Denn der Nutzer verliert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern muss bei einer neuen Versicherung, womöglich eine erneute Wartezeit von bis zu 3 Monaten (Quelle: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.rechtsschutzversicherung...-wann-gueltig/) eingehalten werden.
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