BMW 7er, Modell E38 |
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03.11.2009, 22:52
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#31
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von KaiMüller
1. sicher, dennoch muss es erst festgestellt werden (gutachten)....der umfang wie von dir beschrieben kann ja vom verkäufer bestritten werden
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In aller Regel genügt hier ein glaubwürdiges Zeugnis. Das sollte einholbar sein.
Zitat:
2. weil das bgb das sagt( §476 bgb)
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Lies den besser noch einmal, denn der Paragraf sagt genau das Gegenteil.
Zitat:
3. sicher, wenn der käufer rechtbekommt... zunächst muss er diese kosten aber auslegen (evtl. für eine lange zeit des rechtsstreits), und wenn er nicht recht bekommt bleibt er darauf sitzen...
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Davon gehe ich nicht aus.
Zitat:
4. richtig, aber ein aufgetretener schaden kann genausogut von falscher behandlung kommen, wie von sachmangel.... das muss (und wird) aber alles ein gutachten klären...
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Das nachzuweisen wäre Sache des Verkäufers, und damit auch sein Kostenrisiko.
Zitat:
5. du machst du aber genau den knackpunkt des falles jetzt zur einschränkung
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?? Was meinst du? Worauf beziehst Du Dich?
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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03.11.2009, 22:53
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#32
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Orientexpress
Registriert seit: 28.05.2008
Ort: Leimen
Fahrzeug: E38-740i (12.99) BRC, MB-E220CDI (der Frau ihrer)
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Zitat:
Zitat von AlexH
Eben.ich halte den TE nicht für zu blöd, Bremsen einzubauen, und zu beurteilen, wie damit umzugehen ist. ich würde Dampf machen, aber von einer gerichtlichen Auseinandersetzung doch eher absehen...
BTW:Was die Rechtschutz betrifft, da würde ich die Bedingungen mal genau nachlesen...von wegen Vertragsrechtschutz....
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Wie gesagt, die Bremsen wurden von der Werkstadt eines Freundes eingebaut. Wenn ich die meisten Antworten als Grundlage nehme, werde ich die Sache wohl auf sich beruhen lassen. Naja, Lehrgeld bezahlt und was dazu gelernt. Für alle die diese Erfahrung nicht auch machen wollen: Hört gleich auf den Forumstenor und kauft keine Internetscheibchen. Wer wissen will, bei wem ich gekauft habe, gerne per U2U.
Vielen Dank an alle, die das Thema neutral beantwortet haben.
__________________
...zum ersten mal auf automobiler Wolke 7....
...der Orientexpress...
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03.11.2009, 22:59
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von BKirk
In aller Regel genügt hier ein glaubwürdiges Zeugnis. Das sollte einholbar sein.
Lies den besser noch einmal, denn der Paragraf sagt genau das Gegenteil.
Davon gehe ich nicht aus.
?? Was meinst du? Worauf beziehst Du Dich?
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1. jo- sagst du... ansichtssache... ("glaubwürdiges zeugnis" ... vom anspruchsteller im schadenersatzverfahren bei konträren aussagen...hmmmm)
2. brauch ich nicht, ich kenne den ganz gut, der sagt genau das, was ich erläutert habe, nämlich, daß wenn
Zitat:
sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel zeigt, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
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d.h. der verkäufer muss die vermutung des bereits beim kauf vorhandenen sachmangels widerlegen - er muss
Zitat:
Zitat von KaiMüller
beweisen, dass dieser beim kauf noch nicht bestand...
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3. du "gehst nicht davon aus"???
das ist aber so... der gutachter hat einen anspruch auf auszahlung seiner vergütung an seinen vertragspartner (aus §611 I S.1 2.Alt. BGB)... also den auftraggeber... und das ist der käufer, der damit den mangel des kaufgutes belegt...
dieser kann sich dann das geld (im rahmen des schadenersatzes, da direkte folge des mangels) vom verkäufer widerholen (nach §280 I S.1 BGB)... FALLS und WENN er recht bekommt.. solange legt er das aus..
4. auf das fett geschriebene... die machst die beweisbarkeit zum ausnahmetatbestand deiner bewertung.... genau die ist aber im fall das problem
Zitat:
Zitat von Honnebombler
Wie gesagt, die Bremsen wurden von der Werkstadt eines Freundes eingebaut.
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ahso-
sie wurden in einer werkstatt eingebaut?
mit rechnung? (falls nicht: auwiea, dann würd ich mir überlegen, ob ich das angebe.. schwarzarbeit... zollfahndung...steuerhinterziehung juukuhu )
nuja... das ist ja immerhin mal ein schritt richtung fachgerechtigkeit ...allerdings kann der bremsenlieferant jetzt immernoch den schwarzen peter an die werkstatt schieben und sagen, die hätten einen (von vielen möglichen) einbaufehler gemacht und an die forderungen stellen....
gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (03.11.2009 um 23:11 Uhr).
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03.11.2009, 23:35
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#34
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Orientexpress
Registriert seit: 28.05.2008
Ort: Leimen
Fahrzeug: E38-740i (12.99) BRC, MB-E220CDI (der Frau ihrer)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
mit rechnung? (falls nicht: auwiea, dann würd ich mir überlegen, ob ich das angebe.. schwarzarbeit... zollfahndung...steuerhinterziehung juukuhu )
nuja... das ist ja immerhin mal ein schritt richtung fachgerechtigkeit
gruß,
Kai
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nanana niemand beschäftigt hier Schwarzarbeiter! Ich dachte, dass die Dinger fachgerecht eingebaut worden sind habe ich klar gemacht???
Egal, im übrigen wollte ich dir gegenüber nicht aggresiv auftreten, das lag mir fern.
Wie oben schon gesagt werde ich`s wohl damit bewenden lassen. Du hast ja Recht, wenn ich gleich 150€ pro Scheibe investiert hätte wärs gar nicht erst passiert.
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04.11.2009, 00:22
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#35
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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was haben die "pex" denn gekostet?
gruß,
Kai
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04.11.2009, 10:17
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#36
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von KaiMüller
1. jo- sagst du... ansichtssache... ("glaubwürdiges zeugnis" ... vom anspruchsteller im schadenersatzverfahren bei konträren aussagen...hmmmm)
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kein Problem, auch meine Frau kann glaubhaft bezeugen. Eine bloße persönliche Nähe reicht nicht aus, um ein Zeugnis wirksam in Zweifel zu ziehen.
Zitat:
2. brauch ich nicht, ich kenne den ganz gut, der sagt genau das, was ich erläutert habe, nämlich, daß wenn
d.h. der verkäufer muss die vermutung des bereits beim kauf vorhandenen sachmangels widerlegen - er muss
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OK, ich hatte Dich so verstanden, dass der Käufer das belegen müsse, da Du ihn die ganze Zeit angesprochen hattest -das ergäbe aber keinen Sinn. So herum ist es aber richtig.
Zitat:
3. du "gehst nicht davon aus"???
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Klar: ich gehe nicht davon aus, dass er den Streit verliert und auf den Kosten sitzenbleibt. Die Angelegenheit scheint mir eindeutig.
Zitat:
4. auf das fett geschriebene... die machst die beweisbarkeit zum ausnahmetatbestand deiner bewertung.... genau die ist aber im fall das problem
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Ich verstehe immer noch nicht, was Du meinst und gemeint hattest. Vielleicht liegt das auch an Deinem ähm...: ungünstigen Zitierstil? Ist wirklich anstrengend zu lesen und schwer zu verstehen.
Zitat:
sie wurden in einer werkstatt eingebaut?
mit rechnung? (falls nicht: auwiea, dann würd ich mir überlegen, ob ich das angebe.. schwarzarbeit... zollfahndung...steuerhinterziehung juukuhu )
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Ich hatte es so verstanden, dass ein Kumpel mit Fachkenntnis ihm beim Einbau unentgeltlich geholfen hat. Alles Andere wäre freilich dumm...
Zitat:
...allerdings kann der bremsenlieferant jetzt immernoch den schwarzen peter an die werkstatt schieben und sagen, die hätten einen (von vielen möglichen) einbaufehler gemacht und an die forderungen stellen....
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Sagen kann der viel. Entscheidend ist, was davon er belegen kann.
Gruß
Boris
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