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BMW 7er, Modell E32
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Alt 23.04.2003, 07:52   #1
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard ABS aus und wieder einschalten während der Fahrt.

Auf Schnee und Eis und Schotter ist das ABS ein wahres Wunderding.

Da steigt man zuerst zaghaft und dann ganz automatisch immer fester auf das Bremspedal und der Karren will und will nicht verzögern.
... WUNDER ....

... In Notsituationen.. eigentlich ist jede Situation, bei der man bremsen will und die Bremse erreicht bei weitem nicht die erhoffte Wirkung eine Notsituation hilft auf o.g. Untergründen die Handbremse mehr als die Fußbremse. .. erst recht, wenn es im Winter auf festgefahrener Schneedecke ein Gefälle runter geht.

Begründung:
Unser Karren ist sehr schwer (hat eine große Masse, die "hart" abgebremst werden muß) und
das ABS läßt keine blockierten Räder zu. ..
Schrittgeschwindigkeit auf frischer Schneedecke und voll in die Eisen erzielt eine Verzögerung, die in etwa der entspricht, wenn man vom Gas geht. ..
Das mag bei 1100kg-Autos reichen. Im E32 aber ist das sehr sehr lau.

Ein blockiertes Rad schiebt einen "Keil" vor sich her, der dann zum Bremsen ganz wesentlich beiträgt.
Aber das gute ABS blockiert kein Rad. Nein, es öffnet sogar die Bremse, wenn ein Rad zu blockieren droht.
Dadurch bleibt der Wagen lenkbar.
Aber was hilft es mir, lenken zu können, wenn ich keinen "Fluchtweg" vor dem Hindernis vor mir habe.
Ich will ANHALTEN.


Also muß das ABS ausgeschaltet werden.
Dauerhaft aber bitte nicht, denn auf griffiger Fahrbahn und viel Geschwindigkeit ist das ABS sehr gut.

Deswegen: Schalter in den Innenraum, mit dem bei Bedarf (Schnee auf der Straße) das ABS manuell ausgeschaltet wird.
(Moderen ABS-Anlagen gehen bei Schnee-Temperaturen aus und ganz moderne regeln so gut, dass es keine wesentliche Probleme auf Schnee gibt.)

Im Motorraum, im E-Kasten auf der Beifahrerseite ist das ABS-Steuergerät untergebracht.
Zu ihm führt ein Stecker mit "Schnappverschluß".
Zu diesem Stecker führte ein weiterer kleiner Stecker (ca. 8-Adrig), der in die Kabel des o.g. Steckers endet.
Diesen "kleinen" Stecker öffnen und kurz Motor an.
. nun kommt schon Meldung "ABS defekt" oder auch "ASC defekt".
Dann war es der richtige Stecker.
In dem Stecker das Zündungsplus-Kabel suchen (Vorsicht, es müsen bei "Zündung an" 12 Volt an liegen, keine 8 Volt oder so).. müßte rot sein.

Das Kabel durchtrennen und beide Seiten mit einem neuen, min. 2-Adrigen Kabel verbinden (löten).
Bitte das neue Kabel vom Drahtquerschnitt nicht zu dünn wählen.
Das andere Ende des Kabels in den Innraum verlegen (die Entlüftung des E-Kastens Richtung Innenraum bietet sich bei Autos an, die den kleinen Gebläse-Motor nicht verbaut haben an).
--> siehe Bild.


Nun die Enden im Innraum mit einem Schalter verbinden.
Schalterstellung "geschlossen" = ABS ganz normal.
Schalterstellung "offen" = ABS aus .. und auch das ASC ist nun ausgeschaltet.

Wenn man nun ABS wieder einschaltet oder ASC benötigt den Schalter wieder auf "geschlossen" stellen.
Die kurze Meldung: "ASC defekt" ignorieren und es ist wieder so, wie ohne Schalter.
ABE und ASC gehen sofort wieder.



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gezahlt wird so ist eine Vertragsstrafe von 25000 Euro vereinbart.

[Bearbeitet am 6.5.2003 um 12:02 von FrankGo]
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Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2003, 18:05   #2
Bembel
Mitglied
 
Registriert seit: 04.04.2003
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: E31 - BMW 850CSi (08.92)
Standard

Hallo FrankGo,

Zitat:
Moderne ABS-Anlagen gehen bei Schnee-Temperaturen aus...
Von solchen Anlagen habe ich noch nichts gehört, kann man irgendwo darüber was lesen? ABS dient ja eigentlich dazu, das Auto beim Bremsen noch lenkfähig zu halten und nicht zur Bremswegverkürzung. Aus diesem Grund glaube ich nicht so recht an obigen Satz.

Zitat:
Die kurze Meldung: "ASC defekt" ignorieren und es ist wieder so, wie ohne Schalter.
ABE und ASC gehen sofort wieder.
Ich nehme an du wolltest "ABS und ASC gehen sofort wieder" schreiben...
Aber wie ich finde, ein sehr schöner Verschreiber!
Die ABE dürfte mit so einer Konstruktion wohl sofort den Bach runter sein und ich denke in einem Schadensfall sollte man es auch unbedingt vermeiden, daß die Versicherung von sowas Wind bekommt!

Gruß
Bembel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2003, 19:44   #3
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.04.2002
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Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Schöner schreibfehler, ja.
Die ABE erlischt dabei NICHT. Denn die ABE eines Autos erlischt nicht wg. Umbauten.
Der Wagen ist vielleicht nicht mehr "Verkehrssicher" aber ABEs erlöschen nicht deswegen.

Jedoch ist der Wagen weiterhin definitiv Verkehrssicher,
denn wenn ein ABS-Sensor defekt ist ist das Auto dadurch ja in gleichen Zustand versetzt und weiterhin voll nutzbar.

Ein "Ausbau" von ABS wäre auch möglich / erlaubt.
Denn auch ohne ABS ist das Auto "ok".
Schließlich darf man einen Airbag auch ausbauen,
man darf auch das Lenken "vergessen", wenn ,man auf ein Hindernis zufährt....


ABS soll Lenkfähigkeit erhalten.
Das ist richtig.
Bremswegverkürzen ist hier nicht erforderlich.

Aber das große manko von ABS ist, dass auf Schnee, etc das ABS den Bremsweg wesentlich verlängert.
So von 3 Meter ohne ABS auf 200 Meter mit ABS, solanger der Berg lang und steil genug ist.

Das ist in meinen Augen nicht gut.
Die erste Genaration ABS (im E32) bekommt das nicht besser gebacken.
Die zweite Generation ABS schlaltetet deswegen bei Frost-Temperaturen ab oder blockierte dann eher.
Die dritte Generation ABS hat das im Griff... Technisch gelöst... wie genau. keine Ahnung...
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Alt 23.04.2003, 21:20   #4
JB740
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Standard Frank


Zitat:
Die ABE erlischt dabei NICHT. Denn die ABE eines Autos erlischt nicht wg. Umbauten.


nimm das sofort zurück

ist nämlich blödsinn.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2003, 21:34   #5
Bembel
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Fahrzeug: E31 - BMW 850CSi (08.92)
Standard

Ich hab neulich erst mit nem Freund der bei der Dekra ist über das Thema gesprochen.
Die sollen nämlich in Zukunft nicht nur gucken, ob die ABS-Warnlampe leuchtet (mit leuchtender Lampe gibt's keine Plakette!), sondern die ABS-Funktion auch wirklich überprüfen.
Dass die da auch schon drauf gekommen sind, dass man die Lampe bei einer ABS-Fehlfunktion auch ganz einfach stilllegen kann. Wahnsinn!!!
Bembel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2003, 21:52   #6
Stüssi
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Registriert seit: 18.06.2002
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Na Jungs

Mein grosser war vor ca. 1 Woche auf der Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (TÜV) und die Funktion des ABS Systems wurde durch eine Vollbremsung auf einer Testbahn getestet.
Also in der Schweiz würde mann ein Auto mit defektem ABS nicht anmelden können.

Gruss Stüssi

Stüssi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2003, 22:01   #7
JB740
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Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard

mich stört die generelle aussage, die ABE eines autos erlischt nicht durch umbauten.

ich durfte im letzten herbst nicht mal die fehlermeldung des RDC "killen" lassen

Vorschrift: dann das gesamte RDC ausbauen u. den Ausbau in die papiere eintragen lassen, weil sonst die ABE erlischt.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2003, 08:43   #8
FrankGo
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Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Nehmen wir an, die allgemeine Betriebserlaubnis des E32 erlischt, wenn ich an meinem E32 irgend was verändere.

Dann dürft IHR mit euren E32s nicht mehr fahren, ich erst recht nicht.
Denn die ABE des E32 ist ja erloschen.
NICHT die ABE = ALLGEMEINE Betriebserlaubnis meines E32 erlischt,
sondern wenn, dann die des E32.

siehe auch in eurem Fahrzeugbrief.
Die ABE-Nummer des E32 ist dort aufgeführt.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2003, 16:42   #9
Bembel
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Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: E31 - BMW 850CSi (08.92)
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Okay, dann halt so: Die ABE für einen E32 gilt nach Abschalten des ABS oder anderer kritischer Umbauten bei Deinem Fahrzeug nicht mehr für Dein Fahrzeug.

Vielleicht reden wir auch immernoch aneinander vorbei?
Bembel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2003, 23:21   #10
FrankGo
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Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Ja so halb.

Das ganze ist im schlimmsten Fall GRUNDSÄTZLICH eine Ordnungswidrigkeit.
Also Versicherungsschutz etc... wird nie verloren gehen.

Aber ich bin der Meinung, das der Schalter eine WOHLTAT ist und der Sicherheit dient.
.. ausserdem... Schalter ist nicht beschriftet .. was kein TÜV-Prüfer sieht bemängelt er auch nicht.
.... im schlimmsten Fall würde er bemängelt, aber deswegen niemals stillegen (darf ein TÜV-ler gar nicht) / TÜV-Plakette abkratzen (das darf er bei ganz schlimmern Problemen.. Bemsen totoal unbrauchbar, Rost bist zum Bruch..!!)..


ich habe vor kurzem noch einen ausführlichen Text dazu gelesen, aber meist Du ich finde den....
Da stand ausführlich drin, was "kritisch" ist und was im schlimmsten fall als Ordnungswidrigkeit läuft, und was gar nicht beanstandet werden darf.

[Bearbeitet am 26.4.2003 von FrankGo]
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