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01.02.2011, 16:31
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#11
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von AngelIce
den kann der Händler widerlegen.
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Mario meinte sicher "...den sollte der händler widerlegen"
Ob er es kann ist noch fraglich
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01.02.2011, 16:35
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#12
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Zitat:
Zitat von 7erfly
... dass das die meisten schon als Verschleiß ansehen ...
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Und wenn es sich um ein verrauchtes Getriebe handeln würde?
Nach diesen Weisheiten gäbe es für die Regelung des § 476 BGB überhaupt keinen Raum .
Aus RS744s Link in seinem Beitrag #4 erscheint mir dieser Beitrag interessant:
Bremssattel fest! Kann doch kein Verschleiß sein oder?
Das passiert nur wenn da Wasser drin war oder reingekommen ist durch defekte Dichtungen. Ansonsten ist das nahezu unmöglich, dass sowas fest geht. Oder eine mit Wasser vollgesogene Bremsflüssigkeit.
__________________
LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
Geändert von AngelIce (01.02.2011 um 16:47 Uhr).
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01.02.2011, 18:05
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Das erinnert mich an die Sache mit der Steuerkettenführung und den 400.000 KM von neulich...
Wie ging die Sache eigentlich aus?
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Dessen Anwalt hatte die gleiche Rechtsauffassung vertreten wie hier @AngelIce. Und den Prozeß hat er - zu Recht - verloren. Beweislast verkannt. § 476 BGB greift nämlich erst, wenn der Käufer das Vorliegen eines Sachmangels bewiesen hat. Und normaler Verschleiß ist nun mal kein Sachmangel. Da gilt es für den Käufer also abzugrenzen und zu beweisen! Nix mit: soll der Verkäufer doch erst mal beweisen. Mit fester Bremse fährt nämlich keiner mehr nach Kauf vom Hof.
Warum das so passieren würde, hatte ich hier
http://www.7-forum.com/forum/1563878-post113.html
schon mal erläutert.
__________________
Sapienti sat.
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01.02.2011, 18:14
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von AngelIce
HU am 29. Oktober 2010 erfolgreich bestanden.
Messwerte Betriebsbremse (ZGG-Methode, Werte in daN bzw. bar):
Achse 1: Links 280. Rechts 300. Summe/Achse 580.
Achse 2: Links 200. Rechts 200. Summe/Achse 400.
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Jetzt weißt Du auch, warum die Händler gerne anbieten:
"TÜV machen wir natürlich vor Fz-Übergabe nochmal neu."
Damit haben sie dann wenig Schwierigkeiten, die Mangelfreiheit im Zeitpunkt der Übergabe zu belegen.
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01.02.2011, 18:18
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#15
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Sorry, da muss ich auch leider Partei für den Autoverkäufer ergreifen.
Auch wenn seine Argumentation von wegen Feststellbremse und festgefroren der totale Oberschwachsinn ist (alleine dafür sollte er die Reparatur bezahlen), so ist das in meinen Augen auch altersbedingter Verschleiß.
Das ist ein 13 Jahre alter Wagen mit fast 200.000 KM.....
Mir ist vor ca. 18 Jahren an meinem damals 4-5 Jahre alten E32 750i vorne rechts der Bremssattel gerissen....und der wurde mir auch nicht auf Garantie ersetzt, obwohl der Wagen gerade mal 120.000 KM drauf hatte.
Wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass das der Händler zu ersetzen hat.
Die Reparatur des E36 sollte ja auch nicht die Welt kosten. Damit Gerichte zu beschäftigen sehe ich eher als unangenehm für die Allgemeinheit an.
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01.02.2011, 18:21
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#16
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von RS744
Damit haben sie dann wenig Schwierigkeiten, die Mangelfreiheit im Zeitpunkt der Übergabe zu belegen.
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Mit der Aussage wär ich aber extrem vorsichtig
Eine gültige HU bescheinigt lediglich den Fakt der Vekehrs- und Betriebssicherheit des KFZ zum Zeitpunkt der Untersuchung
Ausserdem kannst du den Vergleich mit der Steuerkettenführung hier gar nicht bringen
Kann der VK nicht beweisen das der Bremssattel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in Ordnung war hat er Pech
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01.02.2011, 18:23
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#17
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass das der Händler zu ersetzen hat.
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Sehe ich absolut genau so... Liest man hier ja immer wieder: 15 jahre alten Schluren gekauft und wenn dann was ist MUSS das alles der Händler zahlen.
Könnt ich mich totlachen.
Schon meine gute Erziehung verbietet mir mit sowas vorstellig zu werden. Zudem käm ich mir total lächerlich vor
mfg Benni
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01.02.2011, 18:31
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#18
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Wenn der Gebrauchtwagenverkäufer so blöd ist und die alte Gurke nicht für Gewerbe, Export oder als Bastlerfahrzeug - und damit ohne Sachmängelhaftung - verkauft, hat er es eigentlich nicht besser verdient
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01.02.2011, 18:32
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von LT750
Mit der Aussage wär ich aber extrem vorsichtig
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Falsch. Die Aussage ist bereits vorsichtig. "Wenig Schwierigkeiten" heißt nämlich nicht "keine ..". Und wenn es um Bremsen geht, ist Dein Einwand vollends unberechtigt, die sind nämlich Gegenstand der HU.
Zitat:
Zitat von LT750
Eine gültige HU bescheinigt lediglich den Fakt der Vekehrs- und Betriebssicherheit des KFZ zum Zeitpunkt der Untersuchung
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Eben. Und genau deshalb macht der Händler diese HU gerne unmittelbar vor Übergabe.
Zitat:
Zitat von LT750
Ausserdem kannst du den Vergleich mit der Steuerkettenführung hier gar nicht bringen Kann der VK nicht beweisen das der Bremssattel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in Ordnung war hat er Pech
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Ich vergleiche gar nicht mit der Steuerkettenführung, sondern verweise auf meine Rechtsausführungen dort, die abstrakte Gültigkeit haben, also auch hierher übertragbar sind. Und zum Bremssattel: zeig mir jemanden, der mit festgegangenem Bremssattel das Fz nach dem Kauf noch vom Hof fährt ohne daß er es bemerkt oder es qualmt.
Auch hier muß also der Käufer erst mal beweisen.
Aber zum Rechtsstreit gehören ja bekanntermaßen immer zwei. Und der andere hatte eine abweichende Rechtsauffassung. Davon leben Anwälte.
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01.02.2011, 18:41
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#20
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von RS744
Und wenn es um Bremsen geht, ist Dein Einwand vollends unberechtigt, die sind nämlich Gegenstand der HU.
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Wenn die Bremsen nicht funktionieren ist es ein erheblicher Mangel = keine gültige HU, da hast Du schon Recht
Allerdings hat Mario weiter vorn ja bereits beschrieben wie die Bremsenprüfung abläuft, und selbst bei der Sichtprüfung fällt so ein Mangel nicht immer auf
Kein mensch hat ausserdem behauptet das der Sattel sooo fest war das die Scheibe gleich verraucht wäre, ein leichtes Schleifen reicht durchaus um eine Bremsscheibe nach längerer Fahrt durch Hitze zu zerstören
Aber gut, lassen wir den Threadanstifter seine Arbeit machen, wir wollen ja nicht das er verhungert
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