BMW 7er, Modell E38 |
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03.11.2009, 21:14
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E38-750i (1.98), Volvo 850 (6.95)
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Zitat:
Zitat von Honnebombler
Hallo Zusammen,
nachdem ich die einschlägigen Themen durchgelesen habe ohne wirklich eine Antwort zu kriegen
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das ist doch einfach eine glatte lüge !
es gibt hier so viele treats bezüglich bremsen, in praktisch ALLEN kommt der ratschlag : orginale kaufen, dazu mit forumsrabatt bei cuntz, und schon ist es sogar bezahlbar!
nein, ich bin davon überzeugt das du hier alle für dumm erklärt hast und meinst es besser zu wissen. gibt ja die bremsen auch für nen bruchteil des orginals, wird schon gehen, die leute hier übertreiben oder wissen nicht wovon sie sprechen.
echt, tut mir leid, da hab ich so rein gar kein mitleid. selber schuld, wer meint es besser zu wissen muss halt doppelt bezahlen.
gruss, uwe
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03.11.2009, 21:14
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von AlexH
Wer hat die Bremsen eingebaut? Wurden sie fachgerecht eingebaut?
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jup, das kommt nach dazu...
wenn verkäufer und einbaubetrieb sich unterscheiden (oder noch schlimmer: privat eingebaut wurde)- dann wird er schwarze peter immer hin und hergeschoben..
bei privateinbau (statt ordentliche werkstatt) kannst du die fach- und sachgerechtigkeit nicht beweisen... erfolgsaussichten sehr gering
gruß,
Kai
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03.11.2009, 21:19
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Eben.ich halte den TE nicht für zu blöd, Bremsen einzubauen, und zu beurteilen, wie damit umzugehen ist. ich würde Dampf machen, aber von einer gerichtlichen Auseinandersetzung doch eher absehen...
BTW:Was die Rechtschutz betrifft, da würde ich die Bedingungen mal genau nachlesen...von wegen Vertragsrechtschutz....
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03.11.2009, 21:21
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von AlexH
aber von einer gerichtlichen Auseinandersetzung doch eher absehen...
.
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ausser die rechtsschutz macht ne übernahmezusage, dann los gehts... ansonsten nicht...
gruß,
kai
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03.11.2009, 21:23
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Ja gut, das wird ja bei Meldung des Schadensfalles gleich geprüft, dann gibts ne Zusage oder Ablehnung. Im Übrigen gibt es bei RS Versicherungen mittlerweile auch oft einen Beratungsrechtschutz-da kann man bei einer Hotline anrufen, wird zum Anwalt durchgestellt(kein Anwalt des Versicherers), schildert seinen Fall, und bekommt Feedback ob Prozess sinnvoll oder nicht....
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03.11.2009, 21:28
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von AlexH
und bekommt Feedback ob Prozess sinnvoll oder nicht....
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ich halts in diesem fall für nicht sinnvoll... ich sag immernoch: lehrgeld bezahlen und gut...
erstens wegen den aus meiner sicht eher beschränkten erfolgsaussichten (bin ja allerdings auch kein jurist sondern kaufmann) und zweitens wegen des unverhältnismässigen aufwand für ein paar schrottige bremsscheiben unsere überlasteten gerichte zu nerven..
aber wenn er es durchdrücken will, und die versicherung zahlt....
"das recht muss dem unrecht nicht weichen"
gruß,
Kai
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03.11.2009, 21:32
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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...zumal die Mühlen der Justiz lagsam, ganz langsam mahlen...bin seit 2 Jahren wegen einem unfall vor Gericht, oh Je....
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03.11.2009, 22:19
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#28
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von KaiMüller
zuerst muss überhaupt mal ein mangel bestehen...
"rubbeln und ruckeln"? das ist doch sehr subjektiv...
bremst das auto? bleibt es stehen aus 100kmh nach höchstens 40-50m?
ja?
dann besteht kein mangel weil die zugesicherten eigenschaften (scheibe bremst) erfüllt sind....
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das ist unzutreffend, denn Rubbeln und Rucken lässt sich objektiv feststellen, und es ist ein Mangel. Wird es stärker, kann es u.u.U. sogar das ABS irritieren -das hatte ich selbst bei meinem letzten Wägelchen, was mich zweimal erst mitten auf der Kreuzung zum Stehen kommen ließ und einmal sogar einen Radfahrer fast das Leben gekostet hat. Es ist kein Spaß, wenn Dir unerwartet die Bremsleistung praktisch komplett wegbleibt.
Zitat:
besteht ein magel, muss tatsächlich bewiesen werden, dass dieser beim kauf noch nicht bestand...
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Warum das?
Zitat:
könnte hier schwerfallen, vielleicht per unabhängigem gutachten.... aber auch das kostet geld...
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Wenn es soweit kommt, dass ein Gutachten zur Klärung notwendig wird, kostet es das Geld des Verkäufers.
Zitat:
zusätzlich stichwort "verkehrsübliche sorgfalt":
ein einbremsen muss nicht privatautonom ausdrücklich festgelegt sein, denn dass bei neuteilen etwas vorsicht gewahrt werden muss (bei bremsen, reifen etc.) sollte dem durchschnittlich verständigen verbraucher allgemein bekannt sein
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Wenn der Verkäufer fehlerhaften Umgang mit der Bremse einwendet, wird er diesen Einwand belegen müssen. Bloßes Behaupten reicht nicht aus.
Was er einwenden könnte, ist, dass er bei einem Verschleißteil die Gewährleistung ausschließt. Das geht aber bei eine so unglaublich kurzen Lebensdauer von nur 2.000km nicht, eine Bremse muss viel länger halten.
Insgesamt sehe ich beste Chancen, die Gewährleistungspflicht einzufordern, und für gerichtsfest halte ich es auch, soweit die Ausführungen belegbar sind. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung würde ich an dieser Stelle umdrehen: der Verkäufer sollte sich überlegen, ob Ärger und Kosten, die er letztlich tragen müsste, eine Zustimmung zur Wandlung nicht doch aufwiegen.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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03.11.2009, 22:29
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von BKirk
das ist unzutreffend, denn Rubbeln und Rucken lässt sich objektiv feststellen, und es ist ein Mangel.
Warum das?
Wenn es soweit kommt, dass ein Gutachten zur Klärung notwendig wird, kostet es das Geld des Verkäufers.
Wenn der Verkäufer fehlerhaften Umgang mit der Bremse einwendet, wird er diesen Einwand belegen müssen. Bloßes Behaupten reicht nicht aus.
Insgesamt sehe ich beste Chancen, die Gewährleistungspflicht einzufordern, und für gerichtsfest halte ich es auch, soweit die Ausführungen belegbar sind.
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1. sicher, dennoch muss es erst festgestellt werden (gutachten)....der umfang wie von dir beschrieben kann ja vom verkäufer bestritten werden
2. weil das bgb das sagt( §476 bgb)
3. sicher, wenn der käufer rechtbekommt... zunächst muss er diese kosten aber auslegen (evtl. für eine lange zeit des rechtsstreits), und wenn er nicht recht bekommt bleibt er darauf sitzen...
4. richtig, aber ein aufgetretener schaden kann genausogut von falscher behandlung kommen, wie von sachmangel.... das muss (und wird) aber alles ein gutachten klären..
schwieriger als der umgang ist sowieso der einbau
5. du machst du aber genau den knackpunkt des falles jetzt zur einschränkung
gruß,
Kai
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03.11.2009, 22:48
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#30
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Orientexpress
Registriert seit: 28.05.2008
Ort: Leimen
Fahrzeug: E38-740i (12.99) BRC, MB-E220CDI (der Frau ihrer)
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Zitat:
Zitat von Stinger
es gibt hier so viele treats bezüglich bremsen, in praktisch ALLEN kommt der ratschlag : orginale kaufen, dazu mit forumsrabatt bei cuntz, und schon ist es sogar bezahlbar!
nein, ich bin davon überzeugt das du hier alle für dumm erklärt hast und meinst es besser zu wissen. gibt ja die bremsen auch für nen bruchteil des orginals, wird schon gehen, die leute hier übertreiben oder wissen nicht wovon sie sprechen.
echt, tut mir leid, da hab ich so rein gar kein mitleid. selber schuld, wer meint es besser zu wissen muss halt doppelt bezahlen.
gruss, uwe
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Hallo uwe,
punkt 1: ich will niemanden für dumm verkaufen und lasse mich schon garnicht als lügner bezeichnen.
punkt 2: ich habe die entsprechenden Themen gelesen und ich habe auch gelesen, dass man Originale kauft und ja ich bin auch Kunde bei Cuntz (habe im Übrigen einige der ach so oft besungenen Achsteile dort gekauft, meine Achse wurde erst vor Kurzem, kurz vor der Bremse, revidiert).
punkt 3: ich habe nie behauptet, keinen Fehler gemacht zu haben, du hast insoweit recht, dass ich mir gedacht habe, probiers mal aus, und jetzt mit dem Ergebnis leben muss.
punkt 4: ich habe um neutrale Standpunkte gebeten, um eine Einschätzung bezüglich der Ursache für das Ruckeln un um Input von Leuten die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, NICHT UM DEIN MITLEID.
Dass dies möglich ist zeigen die anderen Teilnehmer dieser Diskussionsrunde...
__________________
...zum ersten mal auf automobiler Wolke 7....
...der Orientexpress...
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