Modell E65/E66 |
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30.06.2011, 16:07
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#11
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
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Zitat:
Zitat von Badboy1899
scheiben vorne tönen darf man nicht auch nicht 15%
ich hab meine auch foliert hinten ganz dunkel und vorn glaub ich 50 oder 60 %
ich hab allerdings schon 4 punkte bekommen deswegen.
siehste in meinem profil wie das aussieht
musste allerdings vorne schon 2 mal abreissen un 3 mal neu machen lassen.
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danke für die ehrlichen infos
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30.06.2011, 16:08
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#12
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Eine dunkle Sonnenbrille ist legal und muss man nicht mal eintragen
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30.06.2011, 16:47
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#13
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von Badboy1899
ich hab allerdings schon 4 punkte bekommen deswegen.
musste allerdings vorne schon 2 mal abreissen un 3 mal neu machen lassen.
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Und was hast du draus gelernt? Nichts...
Klar dürfen die forderen Scheiben zu einem bestimmten Prozentsatz getönt werden, nur ist diese Grenze mit der Werkstönung schon erreicht.
Wie gesagt, ich würd´s lassen. Sieht bescheiden aus wenn man von schräg vorne schaut und drei verschiedene Tönungsstufen hat. Und der Ärger kann bei einem Unfall noch viel größer werden als Punkte oder Folie abziehen...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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30.06.2011, 17:15
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#14
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Mitglied
Registriert seit: 19.05.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: F04 L (09.10)
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also ich hab mich mal mit ein paar Bekannten (Unfallgutachter einer versicherung) darüber unterhalten. Die meinten, dass man die Vorderen scheiben und sogar die Frontscheibe tönen darf. Werte für den Tönungsgrad weiß ich leider nicht mehr aber ich glaub das waren 15% für die vorderen Seitenscheiben und 10% für die Frontscheibe. Allerdings müssen die Scheiben Lasiert (getaucht) sein und dürfen nicht mit einer Folie beklebt werden. Außerdem muss ein Absorbtionsgutachten erstellt werden, um den Absorbtionsgrad der Scheiben festzustellen. Des weiteren reicht den Versicherungen es wohl nicht aus, wenn man dieses Gutachten hat, sondern man muss das auch noch in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Die ist alles sehr aufwendig und wahnsinnig kostspielig. Außerdem lohnt es sich in den meisten Fällen auch gar nicht, da die Scheiben vom Hersteller schon um die 7-12% getönt sind. Außerdem ist das dann nur eine art Lack auf dem Glas und wenn man seine Fenster runter macht, zerkratzen die ganz schnell.
Zieht nach Dubai oder so, da ist bei einigen Autos (auch deutsche Modelle)gleich schon mit ringsum schwarzen Scheiben serie.
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30.06.2011, 17:50
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#15
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
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Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu:
Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach § 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt.
Beispiel
In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung.
Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.
Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt
zum erlöschen des Versicherungsschutzes
zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs
Ausnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen.
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30.06.2011, 19:38
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#16
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Mitglied
Registriert seit: 24.04.2011
Ort: Ludwigsburg
Fahrzeug: E65
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so weit ich weis sind die vorderen seitenscheiben bis zu einer lichtdurchlässigkeit von 70 pro. erlaubt sprich 30 pro. tönung.
Siehe mercedes avantgarde ausstattung halt nur in blau.
was ist jetzt aber mit autoscheiben aus USA die werksseitig mit getönten
scheiben heraus kommen. Siehe anhang
Folie ist aber eh verboten!!!!!
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30.06.2011, 19:52
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#17
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Zitat:
Zitat von Luxta
was ist jetzt aber mit autoscheiben aus USA die werksseitig mit getönten scheiben heraus kommen. Siehe anhang
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Müsste man dann wieder umbauen... oder auf US Kennzeichen fahren
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30.06.2011, 19:55
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#18
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Mitglied
Registriert seit: 24.04.2011
Ort: Ludwigsburg
Fahrzeug: E65
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ja aber ich frage mich ob dann nicht sogar legal wird solange mann die prozet zahl einhällt
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30.06.2011, 21:15
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#19
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Eine dunkle Sonnenbrille ist legal und muss man nicht mal eintragen
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genau und deswegen ist meiner auch komplett Schwarz, ausser die Frontscheibe aber dafür hat man ja die genannte Sonnenbrille
__________________
Am Anfang war der Propeller
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30.06.2011, 21:25
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#20
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Neues Mitglied
Registriert seit: 31.01.2011
Ort:
Fahrzeug: E65 745i (01.02)
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mein bmw-händler hat gemeint, wenn ich so tüv bekomm hab, kann ich auch damit fahren
ich hatte ihn gefragt, ob das auto so wie es ist legal ist (bis auf frontscheibe) alle scheiben getönt - er meinte ja.
und ich fahr seit nem jahr und noch niemand hat was dagegen gesagt. okay, der tüv hat es angemängeld, aber ich hab ne bekomm 8)
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