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Alt 01.08.2012, 22:22   #51
PapaBaer0910
Gast
 
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1000€ hätte man sich ja Gefallen lassen können. Das ist nicht die Frage, damit wäre ich sogar mehr als zufrieden gewesen.

Aber nicht umgerechnet 5 Monate lang je ca. 600 bis 700€.

Gruß Sven^^
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Alt 01.08.2012, 22:44   #52
JRAV
Auf Samtpfoten
 
Benutzerbild von JRAV
 
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2021 Tesla M3 LR, 2003 Porsche 986 S
Standard

Zitat:
Zitat von Matthias02 Beitrag anzeigen
Ein guter muss keine 10.000 auf Anhieb kosten. Ich habe lange gesucht im Bereich bis 6000€, habe mir 17 Autos angeschaut wovon 16 Schrott waren, aber eben auch ein guter war dabei.
!
Klar, es sind auch gute dabei, aber eben nur einer von 17. Folglich ist die Wahrscheinlichkeit, in der Preislage einen guten zu finden, eher gering.


Bei regelmäßig 600-700 Euro im Monat für Reps ist ein F01 günstiger, von daher macht's wenig Sinn, den 730d zu erhalten...leider.
__________________
Liebe Grüße,

Johannes

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Alt 01.08.2012, 22:53   #53
Matthias02
Mitglied
 
Registriert seit: 14.06.2012
Ort: Limeshain
Fahrzeug: E38 750i 12/96 Yamaha FZR 1000 Opel Zafira B
Standard

Zitat:
Zitat von JRAV Beitrag anzeigen
Klar, es sind auch gute dabei, aber eben nur einer von 17. Folglich ist die Wahrscheinlichkeit, in der Preislage einen guten zu finden, eher gering.

Da hast du natürlich recht. Finde nur das man es nicht so verallgemeinern sollte. Gerade bei einem Auto das doch eine sehr geringe Nachfrage auf dem Gebrauchtmarkt hat, da machts eben der Preis!


Es ist wirklich schade nach so hohen Kosten und ner Menge Stress sich der Motor verabschiedet aufgrund Späne im Common Rail System... Ansonsten wäre es ein Auto an dem man weiß was demnächst nicht mehr kaputt geht... Aber es ist wie PapaBaer sagt, irgendwann ist gut!
Matthias02 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2012, 23:50   #54
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von PacificDigital
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
Standard

Zitat:
Zitat von JRAV Beitrag anzeigen
...
Bei regelmäßig 600-700 Euro im Monat für Reps ist ein F01 günstiger, von daher macht's wenig Sinn, den 730d zu erhalten...leider.
bei regelmässig 600-700€/monat ist der wagen nach spätestens nem jahr durch repariert und man hat plötzlich einen fehlerfreien wagen der spass macht okay... dann nicht für 5000-6000€ sondern dann für insgesamt 12.000€... dafür weiß man dann was, von wem und vor allem wie alles gemacht wurde
natürlich kann man beim kauf glück haben und günstig einen sehr guten erwischen... ebenso kann man jedoch auch für 10.000-15.000€ ne krücke erwischen...
__________________
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2012, 00:22   #55
LM-Tuning
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 14.03.2011
Ort: steinheim
Fahrzeug: Viele =)
Standard

Also liebe Leute,

Mal halblang bitte,

Bin selber Händler und wenn ich es schön höre das ein "Händler" ein fzg. ausdrücklich für gewerbetreibende verkauft und sich mit einem mündlichen "Ja, ich hab ein gewerbe" abspeisen lässt, - was soll ich sagen ?? -> Anfänger !!!

Zudem, wenn du mit solchen geschirrst, dann muss dir klar sein das wenn du zu ihm zurück gehst und ansprüche stellst, das er leichtes spiel hat weil er lediglich einen zeugen benötigt und das haben solche händler immer, und dann bist dran wegen eingehensbetrug !!! - und nur in den seltensten fällen geht das OHNE FREIHEITSSTRAFE aus !!

Dann zum Nächsten. Einige verwechseln hier immer GARANTIE mit GEWÄHRLEISTUNG !!

Ein Händler kann auf eigene verantwortung Garantieren (nur geltend wenn vertr. festgehalten) und dann ist er nur noch verpflichtet zum zahlen esseiden man kann durch einen gutachter etc. die unsachgemäße behandlung nachweisen, es bestand ein unfall etc. der den vertrag ungültig macht (Auch wenn rep. - da event. folgeschäden) ...

Aber hier wieder, solch ein Händler schimpft sich im volksmund "Kärtchenhändler" !!

Den man kann ein Auto direkt über den Tüv oder andere organisationen mit einer Gebrauchtwagengarantie (Ähnl. wie eine Versicherung) versehen lassen die einmal ordentlich kostet (In der regel bei "Normalen gebrauchten" zw. 300 & 1000 € prämie) die aber im falle des falles auch einspringt und ihren dienst verichtet. Lustig nur das solch besitzer einer solchen "Versicherung" diese sogut wie nie nutzen und trotz allem dem Händler aufn Keck´s gehn !!!

Dann mal zur gewährleistung:

Der Händler muss nur das Gewähren was er verkauft hat. D.h. ein schlauer Händler geht mit dem kunden zum Auto gibt ihnen den schlüssel, sagt schauen sie sich das fzg. an und wenn was ! - ich bin im büro !! Und nur wenn der Kunde dann selbst damit zufrieden ist kauft er das fzg. auch i.d.R. bzw. will ne probefahrt etc. Wer aber nach besichtigung noch etwaige Mängel schön reden will ist selbst schuld opfers des gewährleistungsgesetzt zu werden, denn man kann nur auf das gewähr geben was man auch gewährt. Wenn man das verallgemeinert wie z.bsp. "das auto ist eig. top" dann kann man damit nicht wirklich viel anfangen wertet das fzg. aber trotzdem auf !!! Weil in der regel gehen leute selten alleine zum autokauf (Wegen zweitmeinung etc.) und wenn man dann anfängt den kunden voll zu labbern von wegen "das klappern ist normal, das geht weg wenn er warm ist" und naher erleidet das fzg. einen Motorschaden dann Kann der Händler auf kundenwunsch in regress genommen werden, da er den bestehenden mängel ja als nicht weiter beachtenswert ernannt hat und somit seine bestehende gewährleistung auch auf den doch bestehenden mängel beziehen muss. Wenn man aber als händler nur sagt "Keine ahnung ob das normal ist .. " und der kunde das fzg. trotzdessen kauft wenn auch billiger und er erleidet dann einen motorschaden kann der händler nicht haftbar gemacht werden weil er ausdrücklich zum vorschein gebracht hat das er über einen mängel nicht bescheid weis und wenn er doch besteht das dass auto mit dem bestehenden mängel verkauft wird ohne gewährleistung auf den jeweiligen mängel !! Denn der kunde hätte ja können auch den motor überprüfen lassen oder den kauf gänzlich bleiben lassen können !!

Dann zum nächsten teil:

Der ehrliche verkauf bzw. die passende verkaufsberatung !

Man sieht einem i.d.R. schon an ob das jeweilige fzg. auch zum jeweiligen typ passt (vorallem auch zusammenstehend in finanziellen objekten). Wenn man z.bsp. als Händler merkt das einer das auto zu jedem preis will aber nur knapp das geld zusammen hat dann muss man (Nehmen wir mal einen E39 530d mit GM-Automatik und CR- Pumpe / ein problemauto schlechthin!!) bewusst und gezielt das auto hintergründlich schlecht machen, den preis natürlich dementsprechend was man sagt anpassen aber das alles vertraglich festhalten.

z.bsp.

Kaufvertrag

Autohaus/hof/welt... xy süd/nord/ost...
.
.
Max Mustermann ...
.
.
Fzg. BMW 530d Limo, Blau, (E39) Bj 19XX/20xx fzg.idnt.nr.wbagd123blabla567
automatik und haste alles nit jehört ... (Den teil kann man ausführlich machen muss aber nicht )
.
.
Mängel:

Derzeit sind uns keine Mängel bekannt (und dass fzg. wurde von einer amtlich anerkannten prüfstelle für kfz. vorgeführt und für i.O. befunden), es können aber in absehbarer zeit erhebliche mängel auftretten mit dennen sich der käufer vor dem kauf auseinandergesetzt hat und mit unterschrift des vertrages und kauf des fzg. sich einverstanden erklärt hat folgenden komponenten aus der 12 monat. gewährl. herraus zu nehmen !!

Speziell bei diesem Fzg./Baureihe/Modell... können wir auf:

Automatikgetriebe (aufgrund:mangelnder auslegung und od. z.bsp. hoher laufleistung.)
Kraftstoffpumpen aller art (Da ab werk verbautes material die erforderlichen beanstandungen in den seltesten fällen über eine längere laufleistung stand hält)
Motor (Nur wenn verbunden mit Pumpemschaden, ansonsten wegen laufleistung xxx bzw. kilometerbedingtem verschleiß)
verschleißteile die einen warenwert von 150€ übersteigen dennoch aber eig. in der gewährleistung mitinbegriffen (Differential etc.)

Keine Gewährleistung geben !!! Vertragl. bedingungen siehe oben / AGB´s etc...!!

Wer seinen kaufvertrag so schreibt und ein bisschen sympathie vermittelt bekommt seine Autos verkauft und hat im nachhinein keine Probleme !

Wer seinen kunden mit vom himmel runtergezogenen verschönerungen voll lallt und im nachinein noch geld mit bringt kann ich nur sagen selbst schuld, und solchen gehört es nicht anderst, den sie vermitteln genau das wie man den händler auch ausm fernseher kennt !! (RTL - Die Autohändler / Jörg und Dragan)

Man kann sein Auto auch verkaufen mit komplettem ausschluss der gewährleistung ! Wenn man natürlich reinschreibt "Gekauft, wie gesehen - jegliche reklamationen, garantieansprüche oder rücknahmerecht entfallen) dann isser selber schuld !

Aber wenn ein Händler einen Gewährleistungsabtritt wegen verkauf an Privat sich unterschreiben lässt (Dort sollten allerding AGB´s mind. als beiblatt beiliegen, und diese natürlich vorher erläurtert werden) und die AGB´s sowie die unterschrift sind rechtsmäßig dann kann der käufer nichts machen und der Händler ruhig schlafen !

usw.usw.usw. Also wo ihr Autos kauft weis ich ja auch nicht. Aber das was ich hier so lese hört sich nach

BARANKAUF:
KAUF JEDEN MÜLL
VON DURCHGENUDDELT
BIS KEIN TÜV UND TOTALSCHADEN BIS MOTORSCHADEN GIBET AUCH NOCH 20 MARK

an

Es gibt für Händlersehr viele möglichkeiten sich von Aspirin zu befreien und das legal und seriös.

Und alle die es anderst machen müssen diesen weg erst noch suchen od. vllt. doch lieber wieder hinter die theke zum brötchen verkaufen gehen !

Und alle wo dort ein auto kaufen und den händler später in regress nehmen, Wirklich anderst verdient haben sie es ja nicht wikrlich und deswegen auch gerechtfertigt und mitleid brauchen die keins !!! Lediglich Mitgefühl aufgrund der dummheit

Denn man könnte dieses problem ja schon von vornerein beseitigen !!

Sry. wegen groß/kleinschrieb und satzzeichen plaaa hatte kein bock mich so spät noch zu quälen !!

soweit erstmal von mir und euch allen noch einen frohen autokauf und auf das ihr nicht übers ohr gezogen werdet

lg. Mirko
LM-Tuning ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2012, 00:27   #56
Olit
unerfahrendes Mitglied
 
Benutzerbild von Olit
 
Registriert seit: 03.01.2012
Ort: Im Süden
Fahrzeug: E38-740i (09.98) Golf1 (1982)
Breites Grinsen

Also ich habe meinen 7er seit 5 Monaten, und habe mit Kaufpreis ca 19000Euro in mein Auto investiert.+Umbaumaßnahmen.
Allerdings habe ich mir mehr als ein halbes Jahr Zeit genommen um mich "vorher" zu informieren was auf mich zukommt und könnte, und habe einen geigneten 7er gefunden.
Der ist nun fertig durchrepariert, (Inklusive Rostvorsorge, übliche stellen)und macht einfach nur Spaß!!
Wer denkt so ein Teil für Lau (Ohne große Kosten) zu fahren, der sollte auf ein Mofa umsteigen.
Geht nicht, dieses Auto braucht halt regelmäßig ein gewisses Kapital zur Werterhaltung.
Ist aber auch keine Neuigkeit hier im Forum!!
Werde meinen 7er im Winter nicht bewegen, einfach zu schade!!
Olit ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2012, 09:23   #57
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Zitat:
Zitat von Laafer Beitrag anzeigen
Also meinen 323i Touring, den ich letztes Jahr gekauft habe, da wollte der Händler einen Gewerbeschein sehen. Ich hab mit dem diskutiert und gemacht, sagte ich gebe ihm das Schriftlich wegen Verzicht der Gewährleistung oder ich gebe ihm das Geld ohne Kaufvertrag, oder er soll die Karre als Schrott/Teileträger deklarieren oder sonst was, aber mit dem war echt kein Verhandeln. Vieleicht schon mal schlechte Erfahrung gemacht oder sowas. Ich musste wirklich einen Kumpel anrufen, dass der seinen Schein mit bringt und die Karre für mich kauft.
Im Prinzip mal ein seriöserer Händler, der einfach wußte, dass er aus der Gewährleistungsnummer nicht herauskommt, selbst wenn er sich auf den Kopfstellt oder dir das Auto als sonstwie deklariert verkauft.

Zitat:
Zitat von LM-Tuning Beitrag anzeigen
Man kann sein Auto auch verkaufen mit komplettem ausschluss der gewährleistung !
Aber wenn ein Händler einen Gewährleistungsabtritt wegen verkauf an Privat sich unterschreiben lässt (Dort sollten allerding AGB´s mind. als beiblatt beiliegen, und diese natürlich vorher erläurtert werden) und die AGB´s sowie die unterschrift sind rechtsmäßig dann kann der käufer nichts machen und der Händler ruhig schlafen !
Da liegst du komplett falsch! Das kannst du dir 10mal unterschreiben lassen und in irgendwelche AGBs drucken lassen, aber bei Privatkäufern kannst du als Händler die Gewährleistung nicht ausschließen.

Garantie und Gewährleistung hat in diesem Thread auch noch keiner verwechselt, aber deine Ausführungen dazu sind teilweise doch sehr wirr und nicht zutreffend.
Und auch wenn man eine Garantie zusätzlich abgeschlossen hat, so würde ich im ersten Moment einen Mangel immer dem Verkäufer melden und mich an diesen wenden um die Gewährleistungsansprüche nicht zu verwirken.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2012, 09:32   #58
dj_changer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Scheibbs
Fahrzeug: 750i E38
Standard

Also das mit dem 730d ist echt eine üble Geschichte. Tut mir Leid für dich. Zählt doch der M57 zu den besten Motoren die BMW je gebaut hat.

Bezüglich Händler kann ich nur sagen, dass ich mit dem Thema bereits abgeschlossen habe. Meine Fahrzeuge werden ausschließlich privat gekauft. Das Budget reicht erstens nicht für einen Neuwagen und zweitens sind die Preise bei Gebrauchtwagen in Österreich bei Händlern überteuert.
Meinen 750i E38 habe ich zB um 3500 privat gekauft. Ein Händler in meiner Nähe bot auch einen an, jedoch um 7500. Mein Jetziger ist zudem besser beisammen als der beim Händler. Also die Spanne ist oft zu groß ausgelegt.

Ich wünsche viel Erfolg beim Suchen eines anderen BMW.
dj_changer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2012, 09:35   #59
Hamster1776
Ernteschädling
 
Benutzerbild von Hamster1776
 
Registriert seit: 20.12.2009
Ort: Wien
Fahrzeug: 750il (3/95), 850iA (3/91)
Standard

Hast Du eigentlich auch Fotos von Deinem Neuen?

LG
Hamster1776 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2012, 15:22   #60
PapaBaer0910
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard Wandlung mit Händler vereinbart

Mahlzeit zusammen...

Nachdem wir nun den Dicken abgemeldet haben und auf dem Amt wegen einer komischen Nummer auf dem alten Fahrzeugbrief nachgefragt haben, stellte sich von der Amtseite aus heraus, das das Fahrzeug allem Anschein schon einmal angemeldet war.

Aufgrund dieser Information setze ich alles daran den Vorbesitzer ausfindig zu machen.

Nach einer Googlesuche fand ich heraus, das es den Namen mehrmals gab. Also weiter gesucht und per Email alle angeschrieben, die in der Gegend wohnen und diesen Namen tragen.

Und siehe da, ich hatte Glück, es meldete sich heute jemand, mit hinterlassen seiner Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.

Der Herr war sehr nett und erklärte mir, das er der vierte Besitzer des Bmw´s war und nicht wie in meinem Kaufvertrag der erste Besitzer, dieses hatte er auch vertraglich incl. aller Unterlagen mit dem damiligen Händler ausgemacht.

Dieser Händler verkaufte dann diesen BMW an den Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe mit falschen Informationen bzw. gefälschten Unterlagen.

Ich konfrontierte meinen Händler mit diesen Informationen. Dieser schlug gleich von sich aus eine Wandlung vor. Ich bekomme nun einen Teil des Kaufpreises des BMW´s wieder und kann mich dann nach einem neuem Fahrzeug umschauen.

Aber da sieht man mal wieder, selbst Händler bescheißen sich untereinander, und da stellt man sich dann die Frage, wem soll man denn heutzutage noch vertrauen können

Ich finde sowas echt schade.

Gruß Sven^^

PS: Somit fällt die Schlachtung flach, aber dieses Angebot der Wandlung konnte ich nicht abschlagen. Ich hoffe deswegen auf Verständnis.
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