Also liebe Leute,
Mal halblang bitte,
Bin selber Händler und wenn ich es schön höre das ein "Händler" ein fzg. ausdrücklich für gewerbetreibende verkauft und sich mit einem mündlichen "Ja, ich hab ein gewerbe" abspeisen lässt, - was soll ich sagen ?? -> Anfänger !!!
Zudem, wenn du mit solchen geschirrst, dann muss dir klar sein das wenn du zu ihm zurück gehst und ansprüche stellst, das er leichtes spiel hat weil er lediglich einen zeugen benötigt und das haben solche händler immer, und dann bist dran wegen eingehensbetrug !!! - und nur in den seltensten fällen geht das OHNE FREIHEITSSTRAFE aus !!
Dann zum Nächsten. Einige verwechseln hier immer GARANTIE mit GEWÄHRLEISTUNG !!
Ein Händler kann auf eigene verantwortung Garantieren (nur geltend wenn vertr. festgehalten) und dann ist er nur noch verpflichtet zum zahlen esseiden man kann durch einen gutachter etc. die unsachgemäße behandlung nachweisen, es bestand ein unfall etc. der den vertrag ungültig macht (Auch wenn rep. - da event. folgeschäden) ...
Aber hier wieder, solch ein Händler schimpft sich im volksmund "Kärtchenhändler" !!
Den man kann ein Auto direkt über den Tüv oder andere organisationen mit einer Gebrauchtwagengarantie (Ähnl. wie eine Versicherung) versehen lassen die einmal ordentlich kostet (In der regel bei "Normalen gebrauchten" zw. 300 & 1000 € prämie) die aber im falle des falles auch einspringt und ihren dienst verichtet. Lustig nur das solch besitzer einer solchen "Versicherung" diese sogut wie nie nutzen und trotz allem dem Händler aufn Keck´s gehn !!!
Dann mal zur gewährleistung:
Der Händler muss nur das Gewähren was er verkauft hat. D.h. ein schlauer Händler geht mit dem kunden zum Auto gibt ihnen den schlüssel, sagt schauen sie sich das fzg. an und wenn was ! - ich bin im büro !! Und nur wenn der Kunde dann selbst damit zufrieden ist kauft er das fzg. auch i.d.R. bzw. will ne probefahrt etc. Wer aber nach besichtigung noch etwaige Mängel schön reden will ist selbst schuld opfers des gewährleistungsgesetzt zu werden, denn man kann nur auf das gewähr geben was man auch gewährt. Wenn man das verallgemeinert wie z.bsp. "das auto ist eig. top" dann kann man damit nicht wirklich viel anfangen wertet das fzg. aber trotzdem auf !!! Weil in der regel gehen leute selten alleine zum autokauf (Wegen zweitmeinung etc.) und wenn man dann anfängt den kunden voll zu labbern von wegen "das klappern ist normal, das geht weg wenn er warm ist" und naher erleidet das fzg. einen Motorschaden dann Kann der Händler auf kundenwunsch in regress genommen werden, da er den bestehenden mängel ja als nicht weiter beachtenswert ernannt hat und somit seine bestehende gewährleistung auch auf den doch bestehenden mängel beziehen muss. Wenn man aber als händler nur sagt "Keine ahnung ob das normal ist .. " und der kunde das fzg. trotzdessen kauft wenn auch billiger und er erleidet dann einen motorschaden kann der händler nicht haftbar gemacht werden weil er ausdrücklich zum vorschein gebracht hat das er über einen mängel nicht bescheid weis und wenn er doch besteht das dass auto mit dem bestehenden mängel verkauft wird ohne gewährleistung auf den jeweiligen mängel !! Denn der kunde hätte ja können auch den motor überprüfen lassen oder den kauf gänzlich bleiben lassen können !!
Dann zum nächsten teil:
Der ehrliche verkauf bzw. die passende verkaufsberatung !
Man sieht einem i.d.R. schon an ob das jeweilige fzg. auch zum jeweiligen typ passt (vorallem auch zusammenstehend in finanziellen objekten). Wenn man z.bsp. als Händler merkt das einer das auto zu jedem preis will aber nur knapp das geld zusammen hat dann muss man (Nehmen wir mal einen E39 530d mit GM-Automatik und CR- Pumpe / ein problemauto schlechthin!!) bewusst und gezielt das auto hintergründlich schlecht machen, den preis natürlich dementsprechend was man sagt anpassen aber das alles vertraglich festhalten.
z.bsp.
Kaufvertrag
Autohaus/hof/welt... xy süd/nord/ost...
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Max Mustermann ...
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Fzg. BMW 530d Limo, Blau, (E39) Bj 19XX/20xx fzg.idnt.nr.wbagd123blabla567
automatik und haste alles nit jehört ... (Den teil kann man ausführlich machen muss aber nicht )
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Mängel:
Derzeit sind uns keine Mängel bekannt (und dass fzg. wurde von einer amtlich anerkannten prüfstelle für kfz. vorgeführt und für i.O. befunden), es können aber in absehbarer zeit erhebliche mängel auftretten mit dennen sich der käufer vor dem kauf auseinandergesetzt hat und mit unterschrift des vertrages und kauf des fzg. sich einverstanden erklärt hat folgenden komponenten aus der 12 monat. gewährl. herraus zu nehmen !!
Speziell bei diesem Fzg./Baureihe/Modell... können wir auf:
Automatikgetriebe (aufgrund:mangelnder auslegung und od. z.bsp. hoher laufleistung.)
Kraftstoffpumpen aller art (Da ab werk verbautes material die erforderlichen beanstandungen in den seltesten fällen über eine längere laufleistung stand hält)
Motor (Nur wenn verbunden mit Pumpemschaden, ansonsten wegen laufleistung xxx bzw. kilometerbedingtem verschleiß)
verschleißteile die einen warenwert von 150€ übersteigen dennoch aber eig. in der gewährleistung mitinbegriffen (Differential etc.)
Keine Gewährleistung geben !!! Vertragl. bedingungen siehe oben / AGB´s etc...!!
Wer seinen kaufvertrag so schreibt und ein bisschen sympathie vermittelt bekommt seine Autos verkauft und hat im nachhinein keine Probleme !
Wer seinen kunden mit vom himmel runtergezogenen verschönerungen voll lallt und im nachinein noch geld mit bringt kann ich nur sagen selbst schuld, und solchen gehört es nicht anderst, den sie vermitteln genau das wie man den händler auch ausm fernseher kennt !! (RTL - Die Autohändler / Jörg und Dragan)
Man kann sein Auto auch verkaufen mit komplettem ausschluss der gewährleistung ! Wenn man natürlich reinschreibt "Gekauft, wie gesehen - jegliche reklamationen, garantieansprüche oder rücknahmerecht entfallen) dann isser selber schuld !
Aber wenn ein Händler einen Gewährleistungsabtritt wegen verkauf an Privat sich unterschreiben lässt (Dort sollten allerding AGB´s mind. als beiblatt beiliegen, und diese natürlich vorher erläurtert werden) und die AGB´s sowie die unterschrift sind rechtsmäßig dann kann der käufer nichts machen und der Händler ruhig schlafen !
usw.usw.usw. Also wo ihr Autos kauft weis ich ja auch nicht. Aber das was ich hier so lese hört sich nach
BARANKAUF:
KAUF JEDEN MÜLL
VON DURCHGENUDDELT
BIS KEIN TÜV UND TOTALSCHADEN BIS MOTORSCHADEN GIBET AUCH NOCH 20 MARK
an
Es gibt für Händlersehr viele möglichkeiten sich von Aspirin zu befreien und das legal und seriös.
Und alle die es anderst machen müssen diesen weg erst noch suchen od. vllt. doch lieber wieder hinter die theke zum brötchen verkaufen gehen !
Und alle wo dort ein auto kaufen und den händler später in regress nehmen,
Wirklich anderst verdient haben sie es ja nicht wikrlich und deswegen auch gerechtfertigt und mitleid brauchen die keins !!! Lediglich Mitgefühl aufgrund der dummheit
Denn man könnte dieses problem ja schon von vornerein beseitigen !!
Sry. wegen groß/kleinschrieb und satzzeichen plaaa hatte kein bock mich so spät noch zu quälen !!
soweit erstmal von mir und euch allen noch einen frohen autokauf und auf das ihr nicht übers ohr gezogen werdet
lg. Mirko